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Wieviel qm bei 3 1/2 Personen?

Verfasst: 02.03.2008 13:55
von chayenne79
Hallo ihr lieben,
ich habe folgendes problem..

ich lebe seit meiner geburt mit meiner mutter in einer wohnung. ( 110 qm)
mein erster sohn ist 2 1/2 und der zweite 5 Monate. Seit dem ersten bin ich halt im Mutterschaftsurlaub.leider bin ich alleinerziehend.

da meine mutter sehr krank geworden ist, zieht sie jetzt in eine kleinere wohnung und ich muss mir auch eine neue suchen, da der vermieter mich nicht übernehmen möchte.

jetzt habe ich eine perfekte gefunden.
sie kosten 710 € warm und hat 110 qm. 3 1/2 Zimmer.
Das halbe Zimmer könnte ich meiner mutter ( sie ist auch HartzV empfänger) zur verfügung stellen, da sie dann jedes wochenende bei uns schlafen würde ( sie ist auch pflegebedürftigt) und ich muss sie immer mal wieder ein bisschen aufmuntern.

würde meine bearbeiterin mir eine so große wohnung zusprechen?
gibt es dort ausnahmen? kann man auch nur nach zimmer zahl und nicht nach qm gehen?

die wohnung wäre wunderbar. ich habe echt so lange gesucht.der kindergarten und die schule wären auch genau vor der tür.

und nochmal zu den umzugskosten...
was wird da vom amt übernommen?
meine mutter nimmt den kühlschrank, waschmaschine und herd mit.
würde ich anspruch auf einen neuen bekommen?

ich wäre so dankbar für eure hilfe.

tausend dank!

Verfasst: 02.03.2008 14:37
von buxi
Über diese Fragen muß Dir das Amt genaue Auskunft geben. Sie müssen Dir am Besten schriftlich mitteilen, wie viele m², wie viele Zimmer, wie hoch die Kaltmiete, wie hoch die Heitzkosten und wie hoch die Nebenkosten sein dürfen.
Zudem musst Du im Falle einer Kostenübernahme, das Amt schriftlich um Genehmigung fragen. Sonst übernimmt das Amt eventuell die vollen KdU (Kosten der Unterkunft) nicht.
Pauschal glaube ich, daß Dir für 3 Personen eine 3 Zimmerwohnung von 75m² zusteht.
Daß Deine Mutter am WE zu Besuch bei Dir ist, wird vom Amt mit Sicherheit nicht berücksichtigt.
Wenn sie bei Dir gemeldet ist, zu Deiner Bedarfsgemeinschaft dazu zählt und pflegebedürftig ist, sieht das wieder anders aus.
Laß Dir an der Theke Deiner Arge darüber Auskunft geben. Auch wie das mit den Umzugskosten ist. Dein Vermieter übernimmt Dich nicht und somit darfst Du nicht obdachlos werden.
Gruß buxi

Verfasst: 03.03.2008 01:16
von Ralf Hagelstein
Ich möchte hier nocheinmal an unseren Aufruf erinneren: Wohnortangabe im "Profil"hilft helfen

Maßgeblich für die "angemessene" Wohnungsgröße sind die landesrechtlichen Vorschriften für den sozialen Wohnungsbau.
Nach dem Spruch des BSG Ende 2006 hierzu, änderte z.B. Hamburg seine Weisungen für die ARGE, anstelle von bis dahin 45 m² für eine Einzelperson auf 50 m² zu erhöhen.

Ohne Wohnortangabe gibt es zum Thema "Kosten der Unterkunft" also kaum konkrete Antworten.