Hallo, habe da ein Problem. Ich bin jetzt in der 8SSW, lebe momentan mit meinem Partner in einer 65m² 2-raum, Maisionette-Wohnung für 400€ warm.
Wir wollen so schnell es geht aus dieser Wohnung raus, da diese, wenn das Kind da ist zu klein und unpraktisch ist, und ausserdem steht das Haus unter insolvenz, d.H momentan haben wir weder einen vermieter, noch fühlt sich hier irgendjemand zuständig.
Es herrschen momentan zwischen 13 und 16 °C Raumtemperatur hier da keine Heizung richtig funktioniert.
Wir waren uns mehrere Wohnungen schon anschauen und fanden eine 3 Raumwohnung, sehr ruhig gelegen, mit einem 800m² garten dazu, sehr nette Vermieter. Wir würden die Wohnung sofort nehmen, allerdings ist diese Wohnung 89m² groß und würde uns 480€ warm im Monat kosten.
Nun zu meinen fragen:
1. Ab wann dürften wir in eine größere Wohnung umziehen
2. Quadratmeterzahl ist sehr hoch aber Miete ist sehr niedrig für diese größe, würden wir eine ablehnung bekommen wegen den 89m²
muss dazu noch sagen, mein Partner befindet sich in der Ausbildung und bekommt BaFök und ich werde ab dem 1.4.08 erst arbeitslos.
Hoffe jemand kann mir helfen.
schwanger, neue wohnung, wann wie groß.
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
warum zieht ihr dann nicht jetzt in die WOhnung, solange ihr noch nix vom AMt bekommt?
Dann braucht ihr noch kein Einverständnis. Denn wenn ihr erst mal drin seid, dann kann euch niemand zwingen auszuziehen, sondern nur den Betrag, der evtl. über dem Mietsanspruch liegt, selber tragen müsst.
Wenn ihr ein HartzIV Fall werden solltet, und dann die WOhnung als zu gross oder zu teuer angesehen wird, da ihr (noch) 2 Personen seid, sagt man euch, das ihr die Diffenrenz zum bewilligten Mietsbetrag selber dazu zahlen müsst. Wenn das Baby dann da ist, habt ihr Anspruch auf die 3 Zimmer und der Miethöheanspruch erhöht sich ja dann mit dem Kind auch.
Also ich würde jetzt umziehen, denn wenn ihr erst drin seid im Amt, dann wirds schwerer, die ganzen Bewilligungen durchzubekommen.
Dann braucht ihr noch kein Einverständnis. Denn wenn ihr erst mal drin seid, dann kann euch niemand zwingen auszuziehen, sondern nur den Betrag, der evtl. über dem Mietsanspruch liegt, selber tragen müsst.
Wenn ihr ein HartzIV Fall werden solltet, und dann die WOhnung als zu gross oder zu teuer angesehen wird, da ihr (noch) 2 Personen seid, sagt man euch, das ihr die Diffenrenz zum bewilligten Mietsbetrag selber dazu zahlen müsst. Wenn das Baby dann da ist, habt ihr Anspruch auf die 3 Zimmer und der Miethöheanspruch erhöht sich ja dann mit dem Kind auch.
Also ich würde jetzt umziehen, denn wenn ihr erst drin seid im Amt, dann wirds schwerer, die ganzen Bewilligungen durchzubekommen.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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