Klage wegen Wohnkosten und Bedarfsgemeinschaft gewonnen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Andrea030967
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Klage wegen Wohnkosten und Bedarfsgemeinschaft gewonnen

Beitrag von Andrea030967 »

Hallo Leute,

nach langem Kampf habe ich beim SG Potsdam ein Urteil,gegen die Arge erwirkt.Hautsächlich auf Übernahme der vollen Wohnkosten,weils für die vorgegebenen "angemessenen" Wohnkosten , im Bereich Havelland gar keine Wohnungen gibt.( wie wahrscheinlich überall) Die Arge muß jetzt die im Mietvertrag vereinbarten Wohnkosten übernehmen.Unangemessen oder nicht.
Desweiteren habe ich auf eine "Nicht" bestehende Bedarfsgemeinschaft mit meinem Untermieter geklagt und gewonnen.Das unterstellen sie wie ja jeder weiß ,sobald man mit jemandem egal wem in einer Wohnung wohnt.Ich bekomme die ganzen in den letzten Monaten fehlenden Leistungen nachgezahlt.
Aber ich kann euch sagen,das ist ein schwerer Weg,der auch lange dauert,aber geht ihn,wehrt euch.Ich helfe euch gern,mittlerweile kenn ich die Rechte schon zum Teil auswendig. :D :D :D
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Glückwunsch!

Dann hat sich Dein Kampf gelohnt und Du wirst belohnt.

Logisch denkt die Arge, eigentlich immer wie ich im Bekanntenkreis feststellen durfte, das man in einer BG wohnt. Nur kann man davon ja nun mal nicht immer ausgehen, aber Gott sei Dank hat man das bei Dir erkannt.

Wünsche Dir alles Gute und geniesse den Sieg :wink:
Carmen

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buxi
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Beitrag von buxi »

Hallo Andrea, das Thema interessiert mich brennend, weil ich auch gegen die Arge eine Klage laufen habe wegen unangemessener Wohnkosten, warte im Moment noch auf den Gerichtstermin. Klage wurde im September 2006 eingereicht. Es wäre unheimlich hilfreich, wenn Du das Aktenzeichen des Urteils benennen könntest, darauf kann man sich nämlich in der Klage dann berufen.

Vielen Dank buxi
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Andrea030967
Gratulation zum Erfolg. Und das Angebot andere dabei zu unterstützen prima.
Wenn Du das Urteil in Händen hast sei doch bitte so lieb und stell´es in die Rechtssprechungsdatenbank von Tacheles. Dann können andere da möglicherweise Argumentationshilfe draus holen oder sich darauf berufen wenn sie ähnliche Probleme haben. Die Datenbank lebt von Zuarbeit und Mitarbeit
Wie das funktioniert mit dem Urteil eintragen ist hier genauer beschrieben.
Schau es Dir an und das wäre ein guter Schritt zum Helfen.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

buxi hat geschrieben:wenn Du das Aktenzeichen des Urteils benennen könntest, darauf kann man sich nämlich in der Klage dann berufen.
Vielen Dank buxi
Seid wann kann man sich auf ein Urteil vom Sozialgericht berufen?
Das sind Einzelfall Endscheidungen, oder nicht ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
buxi
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Beitrag von buxi »

Hallo DJ Termi

bei Klageeinreichung beim SG, schreibt mein Anwalt immer bei den Begründungen die vorausgegangenen ähnlichen Entscheidungen mit Aktenzeichen dazu.
Auch ich handhabe das inzwischen bei meinen Widersprüchen so.
Wenn es zuvor Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen gab, kann man das doch beim SG gleich mit aufführen. Einen Nachteil bringt es dann auf keinen Fall sondern eher einen Vorteil.

Gruß und schönes WE von buxi
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich sehe da kein Vorteil drin, da SG Urteile nur Einzelfallendscheidungen sind.. Kein Gericht muss sich daran richten was ein anderes SG entschieden hat.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

DjTermi hat einerseits Recht, andererseits auch nicht so ganz.

Fordergründig geht es doch um rechtskonformes Verwaltungshandeln.
Und die öffentlichen Verwaltungen sind an Recht und Gesetz gebunden.
Das Recht sprechen Gerichte, Gesetze macht die Politik, die sich ja bekanntlich sehr oft irrt.

Dazwischen sitzen die öffentlichen Verwaltungen.
Sie sollen im Auftrage des Bürgers für den Bürger die richtige Entscheidung fällen. Als wenn das nicht schon kompliziert und schwierig genug wäre, haben die SBs noch ein Problem: Dienstanweisungen.
Dienstanweisungen binden den SB im Innenverhältnis, also eher arbeitsrechtlich.

Was macht ein SB, der eine Dienstanweisung erhält, die er nach Recht und Gesetz für falsch hält? Für den SB wird es nun schwierig. Jetzt sollte er neben dem gesunden Menschenverstand auch noch die Grundlagen seiner möglichen Ausbildung, das Verwaltungsverfahrensgesetz kennen. Für Beamte nicht zu vergessen, das Beamtenrechtsrahmengesetz.

Und hier möchte ich auch einmal eine Lanze für die SB zwar nicht brechen, aber schon biegen. Hält ein SB eine Dienstanweisung für mit Recht und Gesetz nicht vereinbar, hat er dies seinem Dienstvorgesetzten zu melden. Erkennt dieser die Zweifel an, kann er den SB für die Folgen seines dienstrechtlich erzwungenen Handelns für nicht haftbar erklären, so zumindest im Innenverhältnis.

Nun liegt der Ball, zumindest moralisch, wieder im Feld des SB.

Immer wieder gerne zitiere ich die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries:
Das Grundgesetz bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht.
...
Wenn sich staatliche Stellen nicht an das Recht halten, unterminieren sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.
Richtig ist also einerseits, das Urteile immer Einzelfallentscheidungen sind,
werden aber immer Gleiche Anträge (wie hier zu den KdU) von Betroffenen zur selben Thematik eingereicht, das Gericht immer wieder im gleichen Tenor urteilt, sollte irgendwann auch einmal die Verwaltung zur Einsicht kommen.

Soweit meine Sicht als Kaufmann, wer etwas verbindliches erfahren möchte, wende sich bitte an einen Fachanwalt.

PS: Die "weibliche Form" habe ich lediglich der Lesbarkeit wegen weggelassen.
:wink:
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:DjTermi hat einerseits Recht, andererseits auch nicht so ganz.
Der Satz ist gut.. nur für mich widerspricht sich dieser :D ( aber schwamm drüber )

Ich wünsche allen was Sie ihr recht bekommen, nur, oft ist es das der Fall bei jemand anders ganz anders ist als wie von jemand der denn "gleichen"schon gewonnen hat.
Meistens reicht nur eine kleine Abweichung um das ganze zu kippen.

Ich hoffe ihr versteht mich nicht falsch wenn ich das schreibe, nur ich möchte keinen eine Hoffnung auf was machen was der eine bekommt, muss der andere dann auch bekommen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
buxi
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Beitrag von buxi »

Versuch macht klug!

Warum im Vorfeld darauf verzichten und resignieren??? Man sollte nichts unversucht lassen. Viele sind hier schon resigniert und enttäuscht genug. Ich finde, man sollte den Leuten hier Mut machen und sie nicht noch mehr in Zweifel stürzen und dadurch im Vorfeld schon entmutigen.

Das letzte Wort hat sowieso der Richter. Und hier zu lesen, daß die Richter auch Recht sprechen und nicht nur starr den Gesetzestexten Folge leisten, hilft mir persönlich immer wieder aufs Neue.

Gruß buxi
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

DjTermi hat geschrieben:
Ralf Hagelstein hat geschrieben:DjTermi hat einerseits Recht, andererseits auch nicht so ganz.
Der Satz ist gut.. nur für mich widerspricht sich dieser :D ( aber schwamm drüber )
Dann lies nocheinmal das Zitat der Bundesjustizministerin und beantrage eine Nachschulung. :wink:
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Andrea030967
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Beitrag von Andrea030967 »

Hallo Leute,

ich freue mich über das rege Interesse von Euch.Natürlich entscheidet der Richter immer im Einzelfall,aber bei den "nichtexestierenden angemessenen Wohnkosten"ist es schon wichtig,denn wie Ihr alle wißt gibt es solchen Wohnraum in den meisten Gegenden überhaupt nicht,der Richter hat in meinem Fall selbst einen Mietspiegel erstellt und festgestellt,das es den vorgegebenen wohnraum für die bestimmten Sätze nicht gibt,und hat die Wohnkosten die zu übernehmen sind höher gesetzt als vorgegeben.

Ich wollte damit auch nur sagen,wenn ihr euch benachteiligt fühlt,wehrt euch.Ich habe keinen Anwalt gebraucht,habe alles allein gemacht.
Meine Klage betrug 4 Schreibmaschinenseiten,habe auch Urteile aus ganz Deutschland angeführt mich darauf berufen und jeweils meinen persönlichen Status dazu geschrieben.Unter anderem habe ich auch wegen Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht,Amtsanmaßung,Nötigung,Bedrohung,falsche Verdächtigung und Rechtsbeugung im Amt geklagt.Die beim Amt wollten und konnten nicht "individuell"entscheiden,sondern stur wie ein Ochse,dabei haben Sie mir auch gedroht,Leistungen zu kürzen oder einzustellen,wenn ich nicht Ruhe gebe.Das alles hat dem Richter natürlich gar nicht gefallen und hat den Vertreter der Arge ganz schön rund gemacht.
In den Medien wird von einer Klagewelle gesprochen,aber wieviele klagen den,vielleicht wenns hoch kommt jeder zehnte,ich gehe davon aus das mindestens jeder zweite Bescheid Fehler zum Nachteil des Empfängers hat,wenn also jeder zweite klagen würde,dann würde man von einer Klagewelle sprechen können.Aber die meisten meckern nur und wehren sich nicht.Dann würde wahrscheinlich auch endlich mal was passieren,aber so lange das nur kleine Fische sind,wird sich nicht bewegen.Deshalb sage ich euch,steht auf und wehrt euch.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Andrea030967 hat geschrieben: In den Medien wird von einer Klagewelle gesprochen,aber wieviele klagen den,vielleicht wenns hoch kommt jeder zehnte,ich gehe davon aus das mindestens jeder zweite Bescheid Fehler zum Nachteil des Empfängers hat,wenn also jeder zweite klagen würde,dann würde man von einer Klagewelle sprechen können.
Jeder 10. wäre ja schon schön, es ist aber nur jeder 100. Leider.
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buxi
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Beitrag von buxi »

Andrea, Dein Text zu lesen, war mein persönliches Highlight des Tages....Respekt und Hut ab. Du hast es verdient, die Klage zu gewinnen....ich glaub ich brauch doch noch ein paar Infos von Dir und schick Dir morgen mal eine PN

Danke für Deine Infos und Gruß von buxi
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