DjTermi hat einerseits Recht, andererseits auch nicht so ganz.
Fordergründig geht es doch um rechtskonformes Verwaltungshandeln.
Und die öffentlichen Verwaltungen sind an Recht und Gesetz gebunden.
Das Recht sprechen Gerichte, Gesetze macht die Politik, die sich ja bekanntlich sehr oft irrt.
Dazwischen sitzen die öffentlichen Verwaltungen.
Sie sollen im Auftrage des Bürgers für den Bürger die richtige Entscheidung fällen. Als wenn das nicht schon kompliziert und schwierig genug wäre, haben die SBs noch ein Problem: Dienstanweisungen.
Dienstanweisungen binden den SB im Innenverhältnis, also eher arbeitsrechtlich.
Was macht ein SB, der eine Dienstanweisung erhält, die er nach Recht und Gesetz für falsch hält? Für den SB wird es nun schwierig. Jetzt sollte er neben dem gesunden Menschenverstand auch noch die Grundlagen seiner möglichen Ausbildung, das Verwaltungsverfahrensgesetz kennen. Für Beamte nicht zu vergessen, das Beamtenrechtsrahmengesetz.
Und hier möchte ich auch einmal eine Lanze für die SB zwar nicht brechen, aber schon biegen. Hält ein SB eine Dienstanweisung für mit Recht und Gesetz nicht vereinbar, hat er dies seinem Dienstvorgesetzten zu melden. Erkennt dieser die Zweifel an, kann er den SB für die Folgen seines dienstrechtlich erzwungenen Handelns für nicht haftbar erklären, so zumindest im Innenverhältnis.
Nun liegt der Ball, zumindest moralisch, wieder im Feld des SB.
Immer wieder gerne zitiere ich die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries:
„Das Grundgesetz bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht.
...
Wenn sich staatliche Stellen nicht an das Recht halten, unterminieren sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.
Richtig ist also einerseits, das Urteile immer Einzelfallentscheidungen sind,
werden aber immer Gleiche Anträge (wie hier zu den KdU) von Betroffenen zur selben Thematik eingereicht, das Gericht immer wieder im gleichen Tenor urteilt, sollte irgendwann auch einmal die Verwaltung zur Einsicht kommen.
Soweit meine Sicht als Kaufmann, wer etwas verbindliches erfahren möchte, wende sich bitte an einen Fachanwalt.
PS: Die "weibliche Form" habe ich lediglich der Lesbarkeit wegen weggelassen.
