Frage zu einer Eigentumswohnung.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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alex1977
Beiträge: 31
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Frage zu einer Eigentumswohnung.

Beitrag von alex1977 »

Hallo ich bin der Alex und neu hier.
Ich besitze eine ETW und bewohne diese auch.( 6 Parteien Wohnanlage )
Frage: Bezahlt das die ARGE auch?
Jeden Monat muss jede Wohpartei, weil das Haus schon älter ist ca 50 € Instandhaltungsrücklagen zahlen.
Dieses Geld dient dazu um notwendige Reparaturen zu zahlen ( Reparatur von Heizung, Dach usw.
Das Angesparte Geld dient nicht dazu um seine eigene Wohnung zu renovieren, also nur für die Allgemeinheit.

Für Antworten sage ich schon mal danke.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo alex1977
Bei selbstgenutztem Wohneigentum gehört das Hausgeld zu den Kosten der Unterkunft und wird übernommen.
Bei Instandhaltungen innerhalb Deiner Wohnung kannst du ebenfalls Kostenübernahme beantragen wenn da was anfällt, ist dann als Erhaltungsaufwand zu sehen. Bei wertsteigernden Massnahmen allerdings nicht, die erhöhen den Vermögenswert.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
alex1977
Beiträge: 31
Registriert: 28.02.2008 09:58
Wohnort: Kiel

Beitrag von alex1977 »

Melinde hat geschrieben:Hallo alex1977
Bei selbstgenutztem Wohneigentum gehört das Hausgeld zu den Kosten der Unterkunft und wird übernommen.
Bei Instandhaltungen innerhalb Deiner Wohnung kannst du ebenfalls Kostenübernahme beantragen wenn da was anfällt, ist dann als Erhaltungsaufwand zu sehen. Bei wertsteigernden Massnahmen allerdings nicht, die erhöhen den Vermögenswert.
Gruss
Danke für die Antwort. :D
Am 10.3. muss ich zur ARGE und werde berichten wie es gelaufen ist.
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