Hallo
Ich habe da mal eine Frage zu den Heizkostenjahresabrechnungen. Wenn ich jetzt ein Guthaben habe, bekommt dann die ARGE alles oder wird auch hier ein sechstel für Warmwasser abgezogen das ich dann behalten darf ? Das würde mich jetzt mal interessieren denn ich habe ein Guthaben aus 2007 von über 150 Euro ( gut gell ) und da würde mich nun interessieren ob das alles weg ist schnief.....
LG
Silvia
Heizkostenabrechnung 2007
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
- kettelmaus
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Hallo!
Hm das verstehe ich nun aber nicht ganz? Ich meine muss da nicht auch einsechstel unberücksichtigt sein oder ist da nun mein Gedankengang falsch?
Vielleicht weis da ja DjTermi was dazu ?
Ich muss die nämlich die Tage einreichen und dann wüßte ich schon gerne wie ich dran bin ! Kann aber dazu nicht wirklich was finden oder ich blicke bei der Suchfunktion hier nicht durch
LG
Silvia
Hm das verstehe ich nun aber nicht ganz? Ich meine muss da nicht auch einsechstel unberücksichtigt sein oder ist da nun mein Gedankengang falsch?
Vielleicht weis da ja DjTermi was dazu ?
Ich muss die nämlich die Tage einreichen und dann wüßte ich schon gerne wie ich dran bin ! Kann aber dazu nicht wirklich was finden oder ich blicke bei der Suchfunktion hier nicht durch
LG
Silvia
Re: Heizkostenabrechnung 2007
maria1106 hat geschrieben:, bekommt dann die ARGE alles oder wird auch hier ein sechstel für Warmwasser abgezogen das ich dann behalten darf ?
Kommt es hier zu einem GUTHABEN, so ist dies den Kosten der Unterkunft in folgenden Monat als bedarfsmindernd anzurechnen. Es wird also entsprechend weniger ALGII im Folgemonat gezahlt. Kommt es jedoch zu einer NACHFORDERUNG ist diese unverzüglich dem ALGII-Amt vorzulegen und Antrag auf Übernahme der selben zu stellen.
Insofern man z.B. mit einer Gastherme heizt und Warmwasser bereitet, sind aus den Gaskosten die Kosten der Warmwasserbereitung wieder herauszurechnen, da Warmwasser aus der Grundregelleistung zu bestreiten ist. Die Kosten für Warmwasser werden z.B. vom ALGII-Amt "pauschal" berechnet oder mit 18% der Gaskosten.
Für die Anrechnung eines Guthabens oder die Übernahme einer Nachforderung ist hier wieder der § 22 Abs. 1 SGB II anzuwenden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.