Endlich Glück

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Ellichen
Beiträge: 76
Registriert: 26.05.2007 22:05
Wohnort: Wesel

Endlich Glück

Beitrag von Ellichen »

Hallo an alle,

im Moment bin ich die glücklichste Mutter auf der ganzen Welt. Meine 22-jährige Tochter hat endlich nach langem Kampf ein Ausbildungsstelle fest zugesagt. Dann ist es auch noch eine Traumstelle und zwar bei Thyssen Krupp als Mechatronikerin mit super Aussichten für die weitere Zukunft. Hat nur einen klitzekleinen Haken. Sie braucht ein Auto. Weil sie noch eine kleine Tochter hat. Die Beschaffung wäre kein Problem. Aber der Unterhalt. Da sie noch Aufstockend Hartz4 braucht möchte ich gerne wissen was ihr bleibt vom Lehrlingsgehalt. Wenn ich richtig informiert bin, hat sie einen Freibetrag von 100 Euro? Bekommt sie doch auch einen Zuschuß für Fahrtkosten bei 25 km einfache Fahrt wieviel? Wie sieht es aus mit evtl. KFZ-Versicherung und Steuern? Ich kriege einfach nichts genaues heraus. Bei der Arge wird gesagt, erstmal abwarten. Wir sind aber nicht die geduldigsten Menschen? Kann uns jemand was genaues sagen.

An alle, die in einer ähnlichen Situation sind möchte ich noch weitergeben.
Bitte nicht den Mut aufgeben und nicht nachlassen mit den Bemühungen. Sabine hat ca. 80 Bewerbungen losgelassen, 79 Absagen und eine Zusage.

LG
Ellichen
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Ellichen
Freue mich mit Dir und der Tochter. Schön wenn schon mal so ein dicker Stein vom Herzen fällt.
Wegen des Freibetrags und den Fahrtkosten lies Dich mal durch die Durchführungshinweise zu §11 SGB II und stöber in der Wissensdatenbank herum.
Und hier ein Freibetragsrechner.
Fahrtkostenpauschale sind 0,20 € pro Entfernungskilometer.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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