Hallo,
gestern habe ich ein Schreiben von der ARGE erhalten, in dem mir eine Absenkung meiner Regelleistung in Höhe von 30% über 3 Monate angekündigt wird. Als Grund hierfür wird hier angegeben, dass ich einer Einladung zum 12.02. nicht nachgekommen sei.
Eine solche Einladung ist mir aber nie zugegangen! Allerdings hatte ich schon sehr wohl damit gerechnet, dass wohl in diesem Zeitraum ein Termin kommen würde, den ich aber aus gesundheitlichen Gründen eh nicht hätte wahrnehmen können.
Bei meinem letzten Arztbesuch habe ich mir dann auch gleich vorausschauend eine Krankmeldung ausstellen lassen, die ich zu gegebenen Anlass dann zur ARGE geschickt hätte.
Dazu ist es aber nie gekommen, weil ich, wie schon erwähnt, nie eine Einladung erhalten habe.
Wie kann ich mich jetzt verhalten? Wie soll ich beweisen, dass mir kein Schreiben zugegangen ist. Nützt mir die damals ausgestellte Krankmeldung meines Arztes noch etwas?
Kann mir hier jemand weiter helfen. Schon jetzt vielen Dank dafür!
Netter
ALGII Absenkung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
es wundert mich das Du eine Krankmeldung erst dann los schicken willst wenn Du eine Einladung bekommst.
Wenn man Krank ist, schickt man diese sofort ab, für mich hört sich das an als wenn Du nur darauf gewartet hättest bis Du diese abschicken kannst.
Was ist wenn Du ein Vermittlungsvorschlag in der Zeit bekommen hättest ?
Na ja das mit dem Termin ist so eine Sache, die ARGe muss Dir Beweißen das sie Dir tatsächlich die Einladung zu geschickt hat.
Also Widerspruch einlegen und abwarten.
es wundert mich das Du eine Krankmeldung erst dann los schicken willst wenn Du eine Einladung bekommst.
Wenn man Krank ist, schickt man diese sofort ab, für mich hört sich das an als wenn Du nur darauf gewartet hättest bis Du diese abschicken kannst.
Was ist wenn Du ein Vermittlungsvorschlag in der Zeit bekommen hättest ?
Na ja das mit dem Termin ist so eine Sache, die ARGe muss Dir Beweißen das sie Dir tatsächlich die Einladung zu geschickt hat.
Also Widerspruch einlegen und abwarten.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
