Frage wegen Spritgeldanrechnung bei Probearbeiten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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spyro
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Registriert: 03.02.2008 19:07

Frage wegen Spritgeldanrechnung bei Probearbeiten

Beitrag von spyro »

Hallo, hab endlich ne Stelle in Aussicht darf da bald 3 Wochen Probearbeiten und werd da evtl auch fest genommen erst als helfer und kann mich hocharbeiten zum glück keine ZA den alles ist besser als das.

Der Betrieb meinte ich würde auch Geld von denen bekommen, darf ja nur nen bestimmter betrag dann behalten da ich in ner bedarfsgemeinschaft lebe und alg1 bekomme, allerdings brauch ich da ca 200 Euro für die 3 Wochen an Sprit da der Betrieb 46 km entfernt ist.

nun meine Frage ich darf ja soviel ich weiss 100 Euro dazu verdienen, wie sieht es dann mit den enormen sprit kosten aus werden die dann irgendwie extra gewertet oder heisst es dann ich muss die 100 euro die ich dazu verdiene nehmen und die restliche 100 euro vom alg1 und alg2? was natürlich schon bitter wäre da wir nur recht wenig geld zur verfügung haben.


und dann noch ne 2. Frage wenn ich die stelle hab und ich trotzdem noch in der Bedarfsgemeinschaft lebe werden die Spritkosten da auch voll mit angerechnet??? dann hätten wir ja noch weniger geld als jetzt


antwort wäre sehr nett
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