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kein mietvertrag
Verfasst: 25.02.2008 05:04
von Gandolf
hallo
was ist denn wenn ich in ner eigenen wohnung lebe , der besitzer mein vater ist, ich aber keinen mietvertag habe?
und gleich noch ne frage.
wenn ich mit holz heize und dieses holz selbst sammle/schlage krieg ich dann garkein geld zum heizen?
ich mein ich hab ja viel arbeit damit.
100 euro verdienen dürfte ich ja auch..
und wieso sollte ich mir diese arbeit auch machen wenn es "umsonst" ist?
Verfasst: 25.02.2008 11:17
von Melinde
Hallo Gandolf
Ohne nachgewiesene Mietzahlungen kannst Du doch keine Kostenübernahme geltend machen, es entstehen ja keine Kosten.
Verträge können auch zwischen Angehörigen abgeschlossen werden. Einnahme aus Vermietung müssen versteuert werden.
Heizen mit selbstgesammeltem Holz, da könntest Du die Gebühren für den Genehmigungsschein des Forstamtes als Heizkosten anerkennen lassen.
Gruss
Verfasst: 26.02.2008 02:29
von Gandolf
hi
nein du hast mich falsch verstanden:)
ich will dann kein geld für die wohnung..
ich frage mich nur ob es mir dann fälschlicherweise als bedarfsg. ausgelegt wird oder ich sonst wie probleme bekomme wenn ich keinen mietvertrag habe/bekomme!?
das holz krieg ich umsonst..aber es macht ja sehr viel arbeit dies selber zu machen.
das ich heizen muß ist ja klar..
daher wäre es ja nur recht und billig wenn es einen grundbetrag oder sowas geben würde..
sprich ich mein holz selbst mach.. und für die ganze arbeit die ich damit hatte bekomme ich dann zb 30 euro im monat heizkosten pauschal oder sowas..
ist ja nichts anderes als ein zuverdienst.. nur etwas ungewöhnlich halt..
ich wäre ja schön blöd wenn ich wiochenlang im wald schwerstarbeit mache für umme.
mach ich gern aber wenn es aufs gleiche rausläuft wie wenn ich mir das holz von einer firma liefern lasse und die rechnung abgebe wär ich ja schön blöd.
Verfasst: 26.02.2008 03:11
von Ralf Hagelstein
Über den Mietvertrag sagt das BGB in § 550:
§ 550 Form des Mietvertrags
Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig.
Quelle:
Gesetze im Internet
Verfasst: 26.02.2008 03:13
von Ralf Hagelstein
Gandolf hat geschrieben:das holz krieg ich umsonst..aber es macht ja sehr viel arbeit dies selber zu machen.
das ich heizen muß ist ja klar..
daher wäre es ja nur recht und billig wenn es einen grundbetrag oder sowas geben würde..
sprich ich mein holz selbst mach.. und für die ganze arbeit die ich damit hatte bekomme ich dann zb 30 euro im monat heizkosten pauschal oder sowas..
ist ja nichts anderes als ein zuverdienst.. nur etwas ungewöhnlich halt..
ich wäre ja schön blöd wenn ich wiochenlang im wald schwerstarbeit mache für umme.
Wenn Du Dich selber als "schön blöd" bezeichnen möchtest, ist dies Dir unbelassen. Der Gesetzgeber sieht es so. Keine Kosten=Kein Anspruch.
Verfasst: 26.02.2008 05:51
von Gandolf
es gibt ja kosten..meine arbeit..
würde ich jetzt bei der holzfirma arbeiten und 100 euro verdienen und mir von denen das holz per rechnung liefern lassen würde ich sogar 150 euro für die gleiche arbeit bekommen

ist ja nur logisch das sich arbeit in irgendeiner form lohnen muß, sonst kann ich sie mir wie gesagt sparen..
interessanter gesetzestext!
danke.
bedeutet im klartest also kein mietvertrag ist ein mietvertrag auf unbestimmte zeit!?