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Heimfahrten (monatlich)

Verfasst: 24.02.2008 11:01
von Jarmin
Hallo zusammen,

ich bin vom 3. März bis einschließlich 23. Mai in einem auswärtigen Praktikum über ein Berliner Jobcenter. Ich habe nun den Fahrtkostenbescheid bekommen und mußte feststellen, daß mir eine An-und Abreise (stimmt mit Gesetz überein), aber nur zwei Familienheimfahrten genehmigt wurden.

Hier ein Auszug des betreffenden Gesetzestextes:
" === ___ § 81 SGB III
Fahrkosten

(1) Fahrkosten können übernommen werden

...

2. bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung für die An- und Abreise und für e i n e monatliche Familienheimfahrt___=== ..."

Meine Frage hierzu:

Hat sich der Sachbearbeiter hier verrechnet oder gilt der Mai (bis 23.) hier nicht, weil er nur "angebrochen" ist ???

Im Gesetzestext ist in Absatz (1) von " k ö n n e n " die Rede. Liegt es vielleicht daran???

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe

Gruß Jarmin

Verfasst: 25.02.2008 01:34
von Melinde
Hallo Jarmin
Liegt daran das es eine Kann-Bestimmung ist. Aber frag trotzdem mal nach und erinnere dran das es 3 Monate sind.
Gruss