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Frage zur Überweisung von Nachzahlungen
Verfasst: 23.02.2008 17:13
von karfunkel
Hallo!
Ich hab eine Frage zur Nachzahlung: muss für letztes Jahr und Januar ALG2 zurückzahlen, da ich mehr als angenommen dazuverdient habe.
Wenn nun eine andere Person (zB meine Eltern) das Geld an meiner Stelle ans Amt überweist, kann es dann passieren, dass es mir trotzdem wieder irgendwie als Einkommen angerechnet wird...und somit dann doch nicht getilgt ist...?
Und kann man darüber irgendwo was nachlesen?
Auf mein Konto können sie es mir ja nicht überweisen, dann zählt es ja auf jeden Fall als Einkommen...das alte Problem
Danke für eure Antworten!
karfunkel
Verfasst: 23.02.2008 17:52
von buxi
Deine Eltern können Dir den Betrag "zweckgebunden" ( für Rückzahlungsleistung an Arge) überweisen. Am besten, sie schreiben noch Darlehensbasis dazu. Dann kann das Amt Dir nix anrechen!
Gruß buxi
Verfasst: 23.02.2008 18:08
von karfunkel
Danke buxi!
Kann man das irgendwo nachlesen?
Meine Eltern haben mir Geld für eine BahnCard überwiesen auf Darlehensbasis, und das wollen sie auch gerade anrechnen (hab Widerspruch eingelegt)...
Sie werden auf mein Konto auch nichts mehr überweisen, wenn sie nicht schiftlich haben, dass das nicht angerechnet wird- vorher. Verständlich.
Was wäre denn, wenn sie es direkt dorthin überweisen?
Viele Grüsse!
Verfasst: 23.02.2008 20:19
von buxi
leider weiß ich nicht, ob es einen Paragraphen oder Gesetzestext dazu gibt. Ich berichte Dir hier aus meiner eigenen Erfahrung, weil ich ständig im Klinch mit der Arge bin und daher mein Anwalt inzwischen das ganze Jahr über mit der Arge beschäftigt ist. Doch bisher konnte ich mich immer auf die Aussagen meines Anwalts verlassen und das mit der zweckgebundenen Überweisung praktiziere ich seither. Meine Eltern haben mir schon Gelder für Reisen überwiesen, Autoreparaturen auf Darlehensbasis, Geld für die Zahnspange meines Sohnes, Rechtschutzversicherung/Private Haftpflichtversicherung usw. Das mit dem Widerspruch war der einzig richtige Weg. Betone darin noch einmal, daß das Geld zweckgebunden und auf Darlehensbasis ist. Falls der Ablehnungsbescheid kommt, (geb ich Dir die Tel.Nr. von meinem Anwalt) *zwinker*, nein, suchst Du natürlich sofort einen Anwalt in Deiner Nähe mit einem Beratungsgutschein auf. Den Beratungsgutschein bekommst Du vom Rechtspfleger bei jedem Amtsgericht.
PS. Das sind die üblichen Methoden beim Amt, Behauptungen aufstellen um die Hilfeempfänger einzuschüchtern und zu verunsichern. Laß Dich nicht ins Boxhorn jagen.
Gruß buxi
Verfasst: 23.02.2008 20:36
von karfunkel
Danke buxi!
Das mit dem Beratungsgutschein klingt ein wenig kompliziert...heisst das, man muss den Anwalt dann nicht bezahlen...? Muss man dafür arbeitslos sein?
Wo könnte man sowas denn schriftlich kriegen mit dem "Zweckgebunden"? Ob da die Arbeitslosentelefonhilfe weiterhelfen kann? (von der ich auch schon ziemlich enttäuscht wurde weil sie mir, gelinde gesagt, Quatsch erzählt haben...)
Meine Eltern überweisen es sonst nich (wenn sie nichts Schriftliches haben)...hachseufz...aber ich versteh sie ja.
Musstest Du bei den "Zweckgebundenen" Überweisungen eigentlich nachweisen, dass Du die Dinge, die ahgegeben waren dann auch tatsächlich davon beazhlt hast? Bei miner BahnCard kann ichs belegen, es ist sogar auf dem selben Kontoauszug abgebucht.
Viele Grüsse!
Verfasst: 23.02.2008 21:00
von Ralf Hagelstein
karfunkel hat geschrieben:Danke buxi!
Das mit dem Beratungsgutschein klingt ein wenig kompliziert...heisst das, man muss den Anwalt dann nicht bezahlen...? Muss man dafür arbeitslos sein?
Ob da die Arbeitslosentelefonhilfe weiterhelfen kann?
Die ATH? Wenn Du aus Hamburg kommst, geh doch mal zur ÖRA.
Näheres hier:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c5618.html
Verfasst: 23.02.2008 23:23
von buxi
Zum Beratunggutschein: ist wirklich nicht kompliziert, Du kannst mit Deinem Ablehnungsbescheid direkt zum Amtsgericht gehen. Frag dort nach dem Rechtspfleger, der Beratungsgutscheine erteilt. Dem trägst Du die ganze Geschichte vor und zeigst Ihm den Ablehnungsbescheid. Daraufhin bekommst Du einen Schein den Du dann dem Anwalt Deines Vertrauens vorlegen kannst, der Dich dann beraten und auch vertreten kann. Dein Unkostenbeitrag beträgt dann 10 €. Mehr nicht! Das ist ne Sache von einer halben Stunde. Das bekommt jeder Hartz4 Empfänger und ich glaube sogar jeder Bedürftige, also auch Geringverdiener. Und wenn Du zum Anwalt gehst, weiß der mit Sicherheit die nötigen Paragraphen.
Deine Eltern verstehe ich natürlich auch, viele Eltern wollen Ihren Kindern
was Gutes tun und wollen sicher stellen, daß sie dann nicht letztendlich nur der Arge damit helfen. Vielleicht gibts ja auch die Möglichkeit, daß sie das Geld Dir in Bar zukommen lassen können.
Laß Dich aber durch diese Formschriftsätze der Arge nicht irritieren, Zweckgebunden und auf Darlehensbasis kann nicht von der Arge eingefordert oder angerechnet werden.
Gruß buxi
Verfasst: 24.02.2008 04:05
von karfunkel
Danke für eure Antworten! Ich werd jetz abwarten wie die Arge auf meinen Widerspruch reagiert und mir sonst Rechtsberatung holen.
Ich weiss, ich habs schon gefragt, aber steht das mit dem "zweckgebunden" denn nirgends niedergeschrieben....?
Viele Grüsse!
Verfasst: 24.02.2008 04:56
von Melinde
Hallo karfunkel
Schau mal
hier bei den Hinweisen zu §11, da steht das irgendwo mit den zweckgebundenen Einnahmen unter Hinweise. (komme da jetzt aber nicht dran sonst hätte ich das genauer zitiert)