Hallo Ihr Lieben,
eine gute Freundin von mir bräuchte einmal einen Rat...
Sie wohnt mit Ihrer Family in einer Wohnung die 550 Euro Kalt kostet, das Amt bezahlt aber nur 498 Euro, soviel darf die Kaltmiete betragen....
Also muß meine Freundin die 52 Euro selber tragen...
Da heut zu tage ja alles teurer wird und sie die 52 Euro besser für was anderes brauchen könnte, würde sie gerne umzihen, in eine Wohnung wo die kaltmiete angemessen ist, sprich 498 Euro...
Würde das Amt deshalb eine Umzug genehmigen???
LG Yvonne
Wird der Umzug dadurch genehmigt?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Das Amt bezahlt immer den Betrag inklusive Heizung und Betriebskosten, sofern die KdU angemessen ist. D.h. die Wohnung darf warm max. 498 € kosten. Wurde Deine Freundin denn bisher vom Amt zum Umzug aufgefordert? Erst dann dürfen sie die den Mietbetrag auf Angemessenheit reduzieren. Und in jedem Fall sollte Deine Freundin der Arge das Mietangebot der neuen Wohnung vorlegen und genehmigen lassen, sonst zahlt das Amt vielleicht wieder nicht die KdU.
Gruß buxi
Gruß buxi