Wird der Umzug dadurch genehmigt?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Boggiline
Beiträge: 60
Registriert: 17.02.2008 21:17

Wird der Umzug dadurch genehmigt?

Beitrag von Boggiline »

Hallo Ihr Lieben,

eine gute Freundin von mir bräuchte einmal einen Rat...

Sie wohnt mit Ihrer Family in einer Wohnung die 550 Euro Kalt kostet, das Amt bezahlt aber nur 498 Euro, soviel darf die Kaltmiete betragen....

Also muß meine Freundin die 52 Euro selber tragen...

Da heut zu tage ja alles teurer wird und sie die 52 Euro besser für was anderes brauchen könnte, würde sie gerne umzihen, in eine Wohnung wo die kaltmiete angemessen ist, sprich 498 Euro...

Würde das Amt deshalb eine Umzug genehmigen???

LG Yvonne
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Das Amt bezahlt immer den Betrag inklusive Heizung und Betriebskosten, sofern die KdU angemessen ist. D.h. die Wohnung darf warm max. 498 € kosten. Wurde Deine Freundin denn bisher vom Amt zum Umzug aufgefordert? Erst dann dürfen sie die den Mietbetrag auf Angemessenheit reduzieren. Und in jedem Fall sollte Deine Freundin der Arge das Mietangebot der neuen Wohnung vorlegen und genehmigen lassen, sonst zahlt das Amt vielleicht wieder nicht die KdU.

Gruß buxi
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