Abrechnung EWE (Strom)
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Abrechnung EWE (Strom)
Hallo!
Ich habe folgende Fage.
Ich habe bei meinem Stromanbieter ein Guthaben und möchte mir dies gern auszahlen lassen. Wird diese Summe dann meinem Hartz4 angerechnet?
Ich habe folgende Fage.
Ich habe bei meinem Stromanbieter ein Guthaben und möchte mir dies gern auszahlen lassen. Wird diese Summe dann meinem Hartz4 angerechnet?
Der Erstattungsbetrag aus den Stromkosten gehört Dir, da Du ihn ja aus deinem regulären Bedarf zahlen musst. Zumindest habe ich das so mal gelesen.
Beim Gas siehts dann wieder anders aus.......
Beim Gas siehts dann wieder anders aus.......
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Hab heute bei meinem Stromanbieter angerufen und gefragt ob die mir das Geld auszahlen können. Da wurde mir gesagt ich solle mich an die ARGE wenden und fragen ob ich das Geld bekommen kann oder nicht.
Ist ne ganz schöne summe die ich im Moment gut gebrauchen könnte.
Abe da heute niemand mehr bei der ARGE zu erreichen war muss ich da am Montag anrufen. Bin ich ja mal gespannt!
Ist ne ganz schöne summe die ich im Moment gut gebrauchen könnte.
Abe da heute niemand mehr bei der ARGE zu erreichen war muss ich da am Montag anrufen. Bin ich ja mal gespannt!
Hallo Lesmona77
Wie nonsens schon schrieb gehört Dir eine Rückzahlung zuviel gezahlter Beträge für Haushaltsstrom. Nicht jedoch wenn Du mit Strom heizt.
Der Stromanbieter hat dieses Guthaben direkt ohne Umwege an Dich zu leiten. Du bist der Kunde und brauchst keine Erlaubnis von ARGE. Dieser Anbieter hat wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank. Wenn Du im Rückstand bist stellt er Dir den Saft ab, dann bist Du wieder mündiger Kunde.
Ruf da am besten Montag nochmal an, vielleicht hast Du wenigstens dann einen kompetenten an der Strippe dem Du Deine Aufforderung zur umgehenden Überweisung des Guthabens aus Strom übermittelst.
Gruss
Wie nonsens schon schrieb gehört Dir eine Rückzahlung zuviel gezahlter Beträge für Haushaltsstrom. Nicht jedoch wenn Du mit Strom heizt.
Der Stromanbieter hat dieses Guthaben direkt ohne Umwege an Dich zu leiten. Du bist der Kunde und brauchst keine Erlaubnis von ARGE. Dieser Anbieter hat wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank. Wenn Du im Rückstand bist stellt er Dir den Saft ab, dann bist Du wieder mündiger Kunde.
Ruf da am besten Montag nochmal an, vielleicht hast Du wenigstens dann einen kompetenten an der Strippe dem Du Deine Aufforderung zur umgehenden Überweisung des Guthabens aus Strom übermittelst.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
- babydoll123456
- Beiträge: 444
- Registriert: 02.11.2006 16:19
- Wohnort: Ahrensburg
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ich
die arge übernimmt zwar deine überweisung aber es wird ja trotzdem von deinem lebensgeld abgezogen!
stimmt doch !
stimmt doch !