Hartz IV Amt lehnt ab und verweist auf Wohngeldstelle?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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XelaaleX
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Hartz IV Amt lehnt ab und verweist auf Wohngeldstelle?

Beitrag von XelaaleX »

Hallo alle zusammen,

ich habe von einer Sachbearbeiterin der ARGE erfahren, dass hier in Rostock Beträge nur bis zu einer Grenze von 50,- EUR über die Arge ausgezahlt werden.

Sobald der Anspruch unterhalb der 50,- EUR liegt, soll man wohl einen Ablehnungsbescheid bekommen und wird gleichzeitig darauf hingewiesen, bei der Wohngeldstelle einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.

Meine Frage ist nun, ob es zu dieser Vorgehensweise der Arge auch eine rechtliche Grundlage gibt oder ob dies nur ein internes Prozedere der Arge in Rostock ist.

Gibt es dazu konkrete Aussagen im SGB?

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Ich hole mal kurz aus und erkläre, warum dies für mich sehr bedeutend sein kann.

Wenn ich mein Geld von der ARGE erhalte (ALG2), dann kann ich mich automatisch von der GEZ-Gebühr befreien lassen (200,00 EUR pro Jahr) und darüber hinaus werden die Krippenkosten für meine Tochter vollständig übernommen (300,00 EUR pro Monat).

Wenn ich nun jedoch einen Ablehnungsbescheid von der ARGE bekomme, dann kann ich mich weder von der GEZ-Gebühr befreien lassen und ebenso werden auch die Krippenkosten höchstens anteilig übernommen.

Somit würde sich daraus ein erheblicher finanzieller Verlust ergeben.

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Ich danke für Eure Antworten im Voraus.

Alex
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Krippenkosten werden von der ARGE übernommen?
Was für eine Krippe ist das denn, das die sooooo teuer ist? :shock:
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
XelaaleX
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Beitrag von XelaaleX »

Es werden selbstverständlich nicht die Krippenkosten von der ARGE übernommen. Aber sofern man ALG2 erhält werden die Kosten meistens vollständig vom Amt getragen (Jugendamt).

Mit dem Krippenplatz weiß ich nicht genau wieviel der nu kostet. Können auch nur 200,- EUR sein.

Ist ja auch irrelevant.

Es geht ja viel mehr um die von mir beschriebene Problematik.
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo XelaaleX
Ein solches Verfahren ist durch keinen § gedeckt. Scheint mir eher nach einer Methode zur Verschönerung der Statistik auszusehen. Jetzt wo das Wohngeldgesetz geändert wurde ein weiterer Weg die Arbeitslosenzahlen zu reduzieren, (und nicht nur das) zumindest auf dem Papier.
Warte mal den „Ablehnungsbescheid“ ab, da wird man sich ja hoffentlich auf einen § beziehen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
XelaaleX
Beiträge: 18
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Beitrag von XelaaleX »

Danke Dir für die Antwort Melinde.

Die Sachbearbeiterin hat das so begründet:

Wenn es irgendwo einen höheren finanziellen Anspruch gibt, dann ist automatisch die jeweilige Behörde zuständig.

Soll heißen, wenn ich von der Wohngeldstelle bei Antragstellung mehr Geld bekommen würde als ALG2 von der Arge, dann soll Wohngeld vorrangig sein vor dem ALG2 Bezug.

Aber wie schon erwähnt, das wäre ja absurd. Denn dadurch würde ich ja die Möglichkeit zur GEZ-Befreiung verlieren, was mit 200,- EUR mehr im Jahr verbunden ist und zusätzlich würden wie erwähnt die Kitakosten ja höchstens noch anteilig übernommen werden, wenn überhaupt.

Xel
ayumi
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Beitrag von ayumi »

XelaaleX hat geschrieben:
Soll heißen, wenn ich von der Wohngeldstelle bei Antragstellung mehr Geld bekommen würde als ALG2 von der Arge, dann soll Wohngeld vorrangig sein vor dem ALG2 Bezug.
Steh ich gerade auf dem Schlauch? War das nicht schon immer so? Wenn man woanders Ansprüche hat, sind diese doch immer Vorrangig. Sei es nun Bafög, Wohngeld oder ähnliches. Und die Befreiung von der GEZ ist damit doch auch nicht zwangsläufig hinfällig. Die gibt es auch für Leute mit geringem Einkommen. Bei uns kann man das dann im Bürgeramt beantragen.
Wie das mit den Kita/Krippenkosten heute ist, weiss ich leider nicht. Als meine Tochter in die Kita ging, wurde das nach Höhe des Einkommens berechnet. Wenn man jetzt statt ALG II Wohngeld bekommt, werden die Kitakosten doch sicher auch nicht so dramatisch hoch sein?
LG
XelaaleX
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Beitrag von XelaaleX »

Es geht nicht darum ob die Kosten "dramatisch" hoch sind.

Die Rechnung ist doch ganz einfach.

Ein Beispiel

ALG2 Anspruch monatlich 50,- EUR.

Wohngeldanspruch 60,- EUR.

Macht unterm Strich 10,- EUR mehr pro Monat.

Aber nun werden vermutlich die Kosten für die Kita nicht mehr zu 100% übernommen sondern höchstens noch anteilig.

Sobald ich also nun monatlich mehr als 10,- EUR zu den Kitakosten beitragen muss (davon ist wohl auszugehen), hat man automatisch mehr Ausgaben am Monatsende als vorher. Folglich würdet man verarmen.

Was die GEZ angeht, so habe ich auf der Homepage der GEZ nachgesehen und konnte nicht finden, wie man ohne ALG2 Bescheid noch befreit werden kann. Abgesehen natürlich von diesen anderen dort genannten Ausnahmen. Allerdings konnte ich nichts finden was darauf schliessen lässt, das man aufgrund von Wohngeld von der GEZ befreit wird.

Das macht dann schon alleine 17,03 EUR an GEZ-Gebühren die monatlich bezahlt werden sollen.

Wenn ich nun also nicht wirklich erheblich mehr Wohngeld bekommen sollte als ALG2, dann ist die Rechnung doch wirklich inakzeptabel.

Wie bereits erwähnt. Angenommen 10,- EUR mehr Wohngeld als bisher ALG2.

Dann gehen davon 17,03 EUR GEZ ab und anteilig vermutlich Kitakosten. Nur alleine durch die GEZ-Gebühren müssten wir als BG draufzahlen, was wir uns nicht leisten können.

Xel
Ellichen
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Beitrag von Ellichen »

Wie sieht es denn mit dem Kindergeldzuschlag aus. Denn kann man doch bei niedrigem Einkommen beanspruchen, wenn man kein Geld von der Arge bekommt.

LG
Ellichen
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Ich denke, die Arge kann den Antrag nicht von vornherein ablehnen. Aber sie können verlangen, das man zuerst Vorrangige Leistungen beantragt.
Dieses was wäre wenn, ist dabei relativ egal.

Wenn es danach geht, müsste ja jeder der nen Job hat, bei dem er knapp über ALG II liegt, seinen Job an den Nagel hängen, weil er sonst irgendwelche Vergünstigungen nicht bekommt.

GEZ gibt es definitiv auch für Leute mit niedrigem Einkommen. Steht auch auf dem GEZ-Antrag drauf.
Darum, den Wohngeldantrag zu stellen, kommst Du eh nicht rum., wenn sie das verlangen.
Stimmt, Kindergeldzuschlag wäre auch eine Möglichkeit.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Wenn die ARGE sich für nicht zuständig hält, gilt auch für sie, wie alle anderen Sozialleistungsträger der § 16 SGB I:
§ 16 Antragstellung
(1) 1Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. 2Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.
(2) 1Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. 2Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.
(3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.
Quelle: Gesetze im Internet
XelaaleX
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Beitrag von XelaaleX »

Hallo Ralf,

was bedeutet das im Detail?

Ich würde von der Arge bei Nichtzuständigkeit einen Ablehnungsbescheid bekommen, aber die ARGE müsste meinen Antrag dann an die Wohngeldstelle weiterleiten oder wie ist das gemeint?

Oder reicht auch ein Hinweis im Ablehnungsbescheid der ARGE, dass ich mich an eine andere Behörde wenden kann?

Mir wurde von der ARGE nämlich mitgeteilt, dass ich in so einem Falle ne Ablehnung bekomme mit dem Hinweis, dass ich Wohngeld beantragen soll.
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