Kann das Amt einen Umzug anfordern????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Boggiline
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Kann das Amt einen Umzug anfordern????

Beitrag von Boggiline »

Hallo Ihr Lieben,

erst nochmal großes Lob an dieses Forum!!!

Meine Freundin ist gerade ein bissel aufgelöst, und da ihr mir so toll geholfen habt, habe ich ihr gesagt, das ich ihr anliegen mal hier im Forum schildern werde....

Also meine Freundin hat angst, das das Amt ihr bald mitteilen wird, das sie sich eine neue Wohnung suchen muß...

Sie muß nämlich jetzt 895 Euro für ihre Wohnung bezahlen, die 4,5 Zimmer hat und 110 qm groß ist... Ihre kaltmiete bezieht sich auf 550 euro, rest ist nebenkosten und rwe.... Sie sind ein 5 personenhaushalt.... Sie wohnt in Oer-Erkenschwick, falls das relevant sein sollte....

Meint ihr das das Amt die Wohnung eventuell zu teuer findet????


LG Yvonne
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

ob die Wohnung jetzt zu teuer ist, kann ich Dir nicht aus dem Stehgreif sagen, aber das Amt kann ebenso wenig von ihr einen Umzug erzwingen.

Man wird sie anschreiben, sollte die Wohnung zu teuer sein, und ihr mitteilen, sich nach etwas günstigerm umzusehen. Ansonsten wird ab einem bestimmten Zeitraum nur die anteilige Miete weiter gezahlt, den Rest müsste sie selber zahlen.

Also keine Panik - sie bekommt nur den Hinweis, das die Wohnung evtl. zu teuer ist, aber keinen Zwang, in eine andere zu ziehen ;)

/edit : über die Mietsobegrenze weiss hier bestimmt noch einer im Forum bescheid, da hab ich gar keine Ahnung von :oops:
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Boggiline
Beiträge: 60
Registriert: 17.02.2008 21:17

Danke!!!

Beitrag von Boggiline »

Hallo,

danke für Deine Antwort....

Da wir meine Freundin aber erleichtert sein :)

Meine Freundin hat mir gesagt, das sie in Oer-Erkenschwick eine Kaltmiete von 498 Euro haben darf.... Sie haben die Wohnung angemietet damals als ihr MAnn noch arbeit hatte und von ca. einem halben Jahr ist er arbeitslos geworden....


LG Yvonne
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nonsens
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Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Und eine Arbeitslosigkeit kann keiner vorraussagen, is nu mal so ;)

Wie gesagt, den Rest wird sie irgendwann selber zahlen müssen, übernommen wird dann nur die Miete, die den Anspruch erfüllt. Machen viele (solang es finanziell möglich ist), weil sie meist erst kurz zuvor eingezogen sind, und ich bin ehrlich, da würde ich dann auch nicht wieder ausziehen.

Meine Mutter wohnt z.B. in einer 3 Raum Whg. monatlich kostet die bissl über 300 Euro warm. Mit allem Komfort. Und sie hat dem Amt gesagt, als sie arbeitslos wurde, lieber zahlt sie zu als das sie auszieht. Ihre Miete ist nämlich im Vergleich zu Wohnungen ihrer Grösse und Ausstattung mehr als günstig. Und sie wusste vorher auch nicht, das sie ihren Job verlieren wird.
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