Mein Mann ist geringfügig beschäftigt und verdient 325,-- €.
Ab morgen beginne ich mit einem 400,-- € Job.
Welche Beträge werden vom ALG 2 abgezogen?
Danke, schon jetzt für hilfreiche Antworten!
Zuverdienst bei Harz IV
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Guten Morgen EM1996
Für Anträge die nach dem 1.10.05
gestellt worden sind bleiben 20% des
Verdienstes. Am Freibetrag von 100 €
ändert sich nichts.
Das hieße in Eurem Fall:
Von 325,00 € (den Freibetrag von 100,00€ abgezogen)
wären 225,00€, davon 20% sind 45,00€.
Bei 400,00€ ..........
wären 300,00€ , davon 20% sind 60,00€.
Bei Anträgen, die vor dem 1.10.05
gestellt worden sind bleiben jeweils 15% des
Verdienstes.
Wenn Euer Antrag vor dem Stichtag liegt, wird
die Neuregelung mit den 20% ab dem nächsten
Folgeantrag gültig.
Wünsche alles Gute
Für Anträge die nach dem 1.10.05
gestellt worden sind bleiben 20% des
Verdienstes. Am Freibetrag von 100 €
ändert sich nichts.
Das hieße in Eurem Fall:
Von 325,00 € (den Freibetrag von 100,00€ abgezogen)
wären 225,00€, davon 20% sind 45,00€.
Bei 400,00€ ..........
wären 300,00€ , davon 20% sind 60,00€.
Bei Anträgen, die vor dem 1.10.05
gestellt worden sind bleiben jeweils 15% des
Verdienstes.
Wenn Euer Antrag vor dem Stichtag liegt, wird
die Neuregelung mit den 20% ab dem nächsten
Folgeantrag gültig.
Wünsche alles Gute