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Harz 4 abmelden!
Verfasst: 21.02.2008 10:08
von Mondgesicht
Hallo,
wir wollen uns bald vom Harz 4 abmelden.
Wollte fragen wie es dann mit der Krankenversicherung aussieht.
Ich bin noch bei meinem Vater Familienversichert.
Meine 2 Kinder sind bei meinem Freund mitversichert!
Wenn er Harz 4 abmeldet, dann sind alle 3 nicht mehr Krankenversichert! Sehe ich das richtig?
Oder gibt es da noch einen andren weg?
Wenn wir kein Harz 4 mehr haben als einkommen, steht uns dann das Kindergeld unsrer Kinder trotzdem zu?
Diese abmeldung reicht da ein formloser brief ohne grund?
Oder reicht es einfach wenn wir den nächsten antrag auf fortzahlunf von harz 4 einfach nicht mehr ausfüllen!?
Bin für jede Antwort Dankbar
Liebe Grüße Mondgesicht
Verfasst: 21.02.2008 12:43
von DjTermi
Warum möchtet ihr kein ALG II mehr bekommen ? Wovon Lebt ihr dann ?
Nju...
Verfasst: 21.02.2008 13:00
von Mondgesicht
sobald es geht wollen wir uns abmelden...... möchte das einfach nicht mehr!
das ganze hin und her. Alles anmelden und abhängig von denen sein!
Möchte endlich leben so wie wir es wollen....
LG Mondgesicht
Verfasst: 21.02.2008 14:01
von DjTermi
Ich denke nicht nur mich interessiert es, wovon ihr dann Leben wollt ?
Und das Kindergeld hat nichts mit ALG II zu tun. Wenn ihr kein ALG II mehr bekommt, gibts trozdem weiter Kindergeld. ( solange es euch zu steht )
Erbe
Verfasst: 21.02.2008 14:12
von Mondgesicht
Ich hab etwas geerbt, damit sollte man länger gut damit auskommen können... so lange mein Freund keinen Job findet.
Wenn wir beim Amt angemeldet bleibe, nehmen die uns doch eh alles weg!
Verfasst: 21.02.2008 14:51
von kettelmaus
Hallo Mondgesicht
Du schreibst geerbt habe,richtig ??
Wenn Du schon geerbt hast und beziehst trotz allem noch Hartz dann kommen die bestimmt auch dahinter und Du musst zurück zahlen !!
Den wenn Du weiterhin Hartz kassierst gilt es ja als Betrug und das ist keine feine Sache.....
Verfasst: 21.02.2008 15:22
von Mondgesicht
Hallo,
ja hab was geerbt, bzw. werde etwas erben.
Mein Vater meint sowas ist ein langer Prozess.
Handelt sich um ein Grundstück das erst verkauft werden muss und ich bin nicht allein erbin.
Deswegen sobald ich mein Erbe fest in der Hand hab - bin ich sofort weg von Harz 4.
Liebe Grüße Mondgesicht
ne
Verfasst: 21.02.2008 15:28
von babydoll123456
andersrum ist es doch richtig! erst von harz4 weg und dann kann man erben
Verfasst: 21.02.2008 15:29
von nonsens
Mondgesicht hat geschrieben:Hallo,
ja hab was geerbt, bzw. werde etwas erben.
Mein Vater meint sowas ist ein langer Prozess.
Handelt sich um ein Grundstück das erst verkauft werden muss und ich bin nicht allein erbin.
Deswegen sobald ich mein Erbe fest in der Hand hab - bin ich sofort weg von Harz 4.
Liebe Grüße Mondgesicht
langer prozess hin oder her, sobald es irgendwo feststeht das du geerbt hast, ob du es in den händen hälst oder nicht, bist du beim Amt *notiert*
zumindest wurde mir das mal so erklärt.....
Verfasst: 21.02.2008 16:33
von DjTermi
Richtig @nonsens
Sage nur veränderungsmittelung dazu..
ich finde es ein wenig egoistisch so zu denken, aber na ja...
Verfasst: 21.02.2008 22:56
von Confused
DjTermi hat geschrieben:Richtig @nonsens
Sage nur veränderungsmittelung dazu..
ich finde es ein wenig egoistisch so zu denken, aber na ja...
das ist nicht nur egoistisch, das ist eine Frechheit, habe dazu in Mondgesicht`s anderem Thread auch etwas geschrieben.
lg
C.