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ich student und freundin hartz 4 empfängerin?

Verfasst: 20.02.2008 07:19
von ml_cool
hallo....

ich lebe mit meiner freundin und ihrem sohn(9 jahre) zusammen in einer 60 qm wohnung.wir haben dies auch beim amt angemeldet.daraufhin bekommt sie etliches weniger obwohl ich nur 277€ bafög bekomme, statt 347 bekommt sie nur noch 312€, alleinerziehungszuschlag fällt weg und 1/3 miete weniger da ich diesen teil zu tragen habe.

nun bin ich im letzten semester und schreibe meine diplomarbeit in einer firma in der ich ca 650€ bekommen werde!dann bekomme ich aber kein bafög mehr dh. ich habe nur die 650€ für alles zur verfügung.
ich benötige schon allein um auf arbeit zu kommen 200€(täglich 65 km) benzin im monat dann 312€ zum leben die mir zustehen und 160€ mein mietanteil.somit wäre nix drüber an geld.

wird denn trotzdem von ihr noch mehr geld abgezogen da ich so einen kleinen studentenverdienst habe?

bitte helft mir...danke

Verfasst: 20.02.2008 18:36
von sassy2908
Hallo

Bei uns ist es so das ich auch Bafög beziehe....und mein Freudn bekommt HartzIV wir haben ebenfalls ein Kind...nun ist es so das dein BBafög nicht angerechnet werden darf, wenn du jedoch richtiges Einkommen beziehst und das sind die 650€ wird das bei deiner Freundin auf jeden Fall angerechnet, das du 1/3 der Miete tragen musst ist auch richtig und das du soviel Geld brauchst um zur Arbeit zu kommen interessiert auch niemanden (ja genau so scheisse ist das) , da bekommst du dnan zu hören das du ja ein Sozialticket beantragen kannst und musst dann öffentliche Verkehrsmittel nutzen ...Dein Pech :-( Es kann sein das du einen Teil auch zum Benzin dazu bekommst weiss ich nich genau da müssten sich die Experten mal zu Wort melden.
Es sieht also so aus als wird da demnächst nochmehr angerechnet...tut mir echt Leid für euch.
Ich hoffe ich habe nix falsches erzählt.
Lg :)

Verfasst: 20.02.2008 21:45
von ml_cool
bloß was soll i denn jetz machen?mich kotzt das sowas von an!man wird bestraft wenn man etwas tut und man wird noch ermutigt richtig einen auf assi zu machen!

scheiss land ist das hier.

oder i gebe meinen verdienst einfach nicht an!i reiche nur meinen BAFÖG bescheid ein der bis august 2008 läuft!

Verfasst: 20.02.2008 21:56
von sassy2908
würd ich nicht machen an deiner Stelle...ehrlich währt am längsten und da du das jetz hier im Forum so öffentlich gesagt hast erst recht nicht :-(
Aber ich kann dich vertsehen mich nervt es auch, bei uns fangen sie jetz auch an Sachen anzurechnen wozu sie gar kein Recht haben aber sie machen es und ich bin nur von einem Stadtbezirk in nen anderen gezogen.
Und mein Freund hat jetz endlich nen 165€ Job und Aussicht auf festeinstellung ab Mai und das Amt zwingt Ihn nun den Job aufzugen und stattdessen ne Maßnahme zu machen, ich denke auch man wird dfür bestraft! Und ich weis auch das es nicht viel ist aber es ist so, dein Gehalt wird vielleicht nicht komplett angerechnet muste mal schauen hier im Forum sind schon paar Beiträge dazu!
Lg und lass den Kopf nicht hängen und bloß nicht das Amt bescheissen die bekommen das eh Raus!!!!!! :twisted:

Verfasst: 20.02.2008 23:24
von DjTermi
Ich kan hierzu nur Raten die Kosten zu senken in dem Du mit Bus und Bahn fährst, das spart viel Geld. Und das nicht an zu geben, VORSICHT, bei der nächsten Steuererklärung sehen die das.

Verfasst: 21.02.2008 00:05
von Melinde
Hallo ml_cool
Lebt ihr schon 1 Jahr zusammen? Wenn nein könnt ihr nicht als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden da keine Einstehensgemeinschaft. Näher ist das im SGB II §7 (3/3a) geregelt. Das kannst Du hier nachlesen.
In der WDB Fachinformation findest Du vielleicht auch noch was.
Gruss

Verfasst: 21.02.2008 08:25
von ml_cool
ich lebe seit 1.1.08 mit ihr zusammen in einer wohnung!

ich meine mit nicht angeben ausziehen und mir ne eigene kleine wohnung zu nehmen in der ich dann auch wirklich wohne.dann komm i halt nur noch zu besuch!

ich kann schließlich dann machen was i will, da ich kein ALG2 empfänger bin!

Verfasst: 21.02.2008 09:41
von Melinde
Hallo ml_cool
Wenn ihr erst seit Anfang diesen Jahres zusammenlebt, das Kind kein gemeinsames ist und auch sonst keine gemeinsamen Angelegenheiten vorhanden sind (wie z.B. Bankkonten oder Verfügungsberechtigungen, Versicherungen oder so) dann schau mal bei diesen Informationen und mögliche Stellungnahme zur eäG gegenüber einer ARGE… ob das weiterhilft.
Hartz IV - Partner / eheähnliche Lebensgemeinschaft erklärt da auch noch weiteres.

In eine eigene kleine Wohnung ziehen und als Besucher die Beziehung weiterführen kostet zwar auf Dauer auch Nerven, die Rechtsdurchsetzung ARGE gegenüber allerdings auch.
Gruss