Wohnung wohl gefunden! neues problem
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- babydoll123456
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Wohnung wohl gefunden! neues problem
so wir haben wohl ne whg gefunden die sogar billiger ist als die hier!
jetzt haben wir aber das problem das wir ja die kaution nicht haben!
die arge hat den umzug als erforderlich anerkannt aber die kaution müssen wir ja auch beantragen!
das geld von hier gehört uns nicht!
wie gehe ich am besten vor!
liebe grüße
jetzt haben wir aber das problem das wir ja die kaution nicht haben!
die arge hat den umzug als erforderlich anerkannt aber die kaution müssen wir ja auch beantragen!
das geld von hier gehört uns nicht!
wie gehe ich am besten vor!
liebe grüße
Kaution
Hallo.
falls das Amt die Kaution wirklich nicht übernimmt, frag doch mal den Vermeiter ob er sich auf eine ratenzahlung einläßt.... Manche verstehen das, eine Freundin hatte auch mal das problem mit der Kaution....
Drücke euch die Daumen, habe Deine Treadßs verfolgt
LG Yvonne
falls das Amt die Kaution wirklich nicht übernimmt, frag doch mal den Vermeiter ob er sich auf eine ratenzahlung einläßt.... Manche verstehen das, eine Freundin hatte auch mal das problem mit der Kaution....
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LG Yvonne
- babydoll123456
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ich
ich bin aber der meinung wenn das amt den umzug als erforderlich ansieht müssen sie die kaution als dahrlen genehmigen!oder?
Hallo Babydoll
nachdem das Amt dem Umsug zugestimmt hat, würde ich ganz frech alles beantragen, was Dir zusteht. Kaution, Umzugskosten usw. Ich weiß nicht ob es dafür Vordrucke beim Amt gibt aber bestimmt genügt auch ein formloser " Antrag auf Kostenübernahme der Mietkaution". Falls sie ablehenen sollten, Widerspruch einlegen, mit der Begründung, des genehmigten Umzugs.
Daß Deine zukünftige Wohnung billiger ist als die Jetzige ist ja echt ein Hammer. Da kann sich die Agentur sogar noch bei Dir bedanken, daß sie jetzt Kosten spart.
Gruß buxi
nachdem das Amt dem Umsug zugestimmt hat, würde ich ganz frech alles beantragen, was Dir zusteht. Kaution, Umzugskosten usw. Ich weiß nicht ob es dafür Vordrucke beim Amt gibt aber bestimmt genügt auch ein formloser " Antrag auf Kostenübernahme der Mietkaution". Falls sie ablehenen sollten, Widerspruch einlegen, mit der Begründung, des genehmigten Umzugs.
Daß Deine zukünftige Wohnung billiger ist als die Jetzige ist ja echt ein Hammer. Da kann sich die Agentur sogar noch bei Dir bedanken, daß sie jetzt Kosten spart.
Gruß buxi
- babydoll123456
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ich
der knaller! habe eben mit meiner sachbearbeiterin gesprochen...die weiß noch nicht mal das wir umziehen dürfen! ob mit oder ohne kaution!! boha ey echt.....
- babydoll123456
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ich
ich habe eben mit der wiederspruchstelle gesprochen! die hat sich natürlich gewundert und meinte das es ein verwaltungsfehler war..morgen ruft mich meine sachbearbeiterin an.....
werde morgen mit meinem anwalt nochmal sprechen! da stimmt wieder was nicht!!! ungutes gefühl!lol
werde morgen mit meinem anwalt nochmal sprechen! da stimmt wieder was nicht!!! ungutes gefühl!lol
mensch babydoll, so können die doch nicht mit den Leuten umspringen? Was erlauben die sich eigentlich???? Was war denn ein Versehen? Das hab ich jetzt nicht geblickt. Ich glaub echt, Du bist am Besten beim Anwalt aufgehoben, das riecht mir wieder nach faulen Sachen Seitens der Arge!!!
Aber die Zermürbetaktik der Arge ist mal wieder in vollem Gange. Laß Dich bloß nicht unterkriegen und kämpf weiter!!! Und rechne damit, daß sie Dir noch mehr Steine versuchen in den Weg zu legen.
Ich nenne Dir jetzt mal ein kleines, eigenes Beispiel. Bin seit 1.1.08 in einer sozialvers.pfl. Tätigkeit 50%! Die Arge hat letztmalig am 30.12.07 den bis dahin üblich, vorgesehenen Betrag ausbezahlt. Seither habe ich von denen keinen Cent mehr gesehen. Gestern kommt ein Schreiben von der Arge: Da sie seit 1.1. Gehalt beziehen, welches auch im Monat Januar an Sie zur Auszahlung kam, kam es zu einer Überzahlung von 412 Euro!!!
Wir gedenken diesen Betrag von Ihnen zurückzufordern.
!!!????
Keine Aufstellung der Rechnung dabei, wie sie auf den Betrag von 412 Euro gekommen sind!
Hab natürlich erst mal um eine detaillierte Rechnung gebenten bevor ich dazu Stellung nehme, denn mein hartz 4 Rechner sagt mir, daß die Arge noch ergänzend monatl. 190 Euro an mich bezahlen muß!!!
Und habe seit 30.12.07 NICHTS mehr von denen bekommen! Das ist unverschämt hoch 10 und ich bin mal gespannt, was die mir für eine Aufstellung schicken und denken, sie hätten Ansprüche an mich!
Aber Du siehst, die probieren es immer wieder und halten einem für doof.
Inzwischen bin ich echt am Zweifeln, was für Mitarbeiter, mit welcher Qualifizierung, da hinter den Schreibtischen der Arge sitzen.
2 Klagen habe ich schon beim SG laufen und warte auf Termin. Die 3. Klage wird wohl bald folgen.
Gruß buxi
Aber die Zermürbetaktik der Arge ist mal wieder in vollem Gange. Laß Dich bloß nicht unterkriegen und kämpf weiter!!! Und rechne damit, daß sie Dir noch mehr Steine versuchen in den Weg zu legen.
Ich nenne Dir jetzt mal ein kleines, eigenes Beispiel. Bin seit 1.1.08 in einer sozialvers.pfl. Tätigkeit 50%! Die Arge hat letztmalig am 30.12.07 den bis dahin üblich, vorgesehenen Betrag ausbezahlt. Seither habe ich von denen keinen Cent mehr gesehen. Gestern kommt ein Schreiben von der Arge: Da sie seit 1.1. Gehalt beziehen, welches auch im Monat Januar an Sie zur Auszahlung kam, kam es zu einer Überzahlung von 412 Euro!!!
Wir gedenken diesen Betrag von Ihnen zurückzufordern.
!!!????
Keine Aufstellung der Rechnung dabei, wie sie auf den Betrag von 412 Euro gekommen sind!
Hab natürlich erst mal um eine detaillierte Rechnung gebenten bevor ich dazu Stellung nehme, denn mein hartz 4 Rechner sagt mir, daß die Arge noch ergänzend monatl. 190 Euro an mich bezahlen muß!!!
Und habe seit 30.12.07 NICHTS mehr von denen bekommen! Das ist unverschämt hoch 10 und ich bin mal gespannt, was die mir für eine Aufstellung schicken und denken, sie hätten Ansprüche an mich!
Aber Du siehst, die probieren es immer wieder und halten einem für doof.
Inzwischen bin ich echt am Zweifeln, was für Mitarbeiter, mit welcher Qualifizierung, da hinter den Schreibtischen der Arge sitzen.
2 Klagen habe ich schon beim SG laufen und warte auf Termin. Die 3. Klage wird wohl bald folgen.
Gruß buxi
Bei einem Umzug kann die ARGe die Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und die Mietkaution für euch übernehmen. Dazu muss Du aber vor Vertragsabschluss mit einem neuen Vermieter die Zusicherung des kommunalen Trägers einholen, dass er die Aufwendungen für die neue Unterkunft übernimmt. Diese wird in der Regel erteilt, wenn der Umzug erforderlich ist und die Kosten für die neue Unterkunft angemessen sind. Entsprechende Zahlungen können auch direkt an den Vermieter oder an einen anderen Empfangsberechtigten gehen, wenn die vorgesehene Verwendung anders nicht sichergestellt ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
- kettelmaus
- Beiträge: 282
- Registriert: 29.11.2006 10:23
Ja, echt eine Frechheit!
Ich kann mir garnicht vorstellen das dies eine "kann" Leistung ist!?
Eine Wohnung ist doch eine absolute Notwendigkeit.
Ohne die geht es eben nicht.
Da wird wohl keiner wiedersprechen.
Eine Kaution ist doch nichts ungewöhnliches sondern etwas übliches.
Das ein Alg2 Empfänger die nicht zahlen kann liegt ja in der Natur der Sache.
Gesetzlichen Anspruch auf eine Wohnung hat er auch.
Wo ist das Problem?
Wenn es eine "kann" Leistung ist kommt ja keiner an eine Wohnung.
Warum sollten sie auch etwas zahlen das sie nicht zahlen müßen.
Also ich kann mir nicht Vorstellen das es hierfür keine Norm gibt.
Hat dein Anwalt nicht gleich aufgeschrien und gesagt "die spinnen wohl, natürlich zahlen die das"?
Kann mir beim besten willen nicht vorstellen das es ein Gericht gibt das sie nicht zur zahlung verpflichten würde.
Es geht immerhin um etwas äußerst Grundlegendes.
Wünsch dir auch ganz viel Glück.
Ich kann mir garnicht vorstellen das dies eine "kann" Leistung ist!?
Eine Wohnung ist doch eine absolute Notwendigkeit.
Ohne die geht es eben nicht.
Da wird wohl keiner wiedersprechen.
Eine Kaution ist doch nichts ungewöhnliches sondern etwas übliches.
Das ein Alg2 Empfänger die nicht zahlen kann liegt ja in der Natur der Sache.
Gesetzlichen Anspruch auf eine Wohnung hat er auch.
Wo ist das Problem?
Wenn es eine "kann" Leistung ist kommt ja keiner an eine Wohnung.
Warum sollten sie auch etwas zahlen das sie nicht zahlen müßen.
Also ich kann mir nicht Vorstellen das es hierfür keine Norm gibt.
Hat dein Anwalt nicht gleich aufgeschrien und gesagt "die spinnen wohl, natürlich zahlen die das"?
Kann mir beim besten willen nicht vorstellen das es ein Gericht gibt das sie nicht zur zahlung verpflichten würde.
Es geht immerhin um etwas äußerst Grundlegendes.
Wünsch dir auch ganz viel Glück.
- babydoll123456
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naja
der anwalt hatte das in den antrag reingeschrieben! aber in der einigung steht nur drinne das die arge den umzug als erfordelich ansieht!
hätte ich gestern der sachbearbeiterin ( eine gaaaaanz liebe) das angebot vorgelegt hätte sie damit nix anfangen können da sie keine akten hat!
sie schüttelt selber mit dem kopf und meinte das es nicht war sein kann!
sie ruft mich ja heute zurück!
aber sie meinte eben auch das sie nicht weiß ob der umzug mit kaution oder ohne bewilligt wurde! kann es sein das uns die whg durch die lappen geht weil sie die kaution nicht bewilligen und ich wieder klagen muss!
also ich verstehe das alles nicht aber heute abend weiß ich wohl mehr!
hätte ich gestern der sachbearbeiterin ( eine gaaaaanz liebe) das angebot vorgelegt hätte sie damit nix anfangen können da sie keine akten hat!
sie schüttelt selber mit dem kopf und meinte das es nicht war sein kann!
sie ruft mich ja heute zurück!
aber sie meinte eben auch das sie nicht weiß ob der umzug mit kaution oder ohne bewilligt wurde! kann es sein das uns die whg durch die lappen geht weil sie die kaution nicht bewilligen und ich wieder klagen muss!
also ich verstehe das alles nicht aber heute abend weiß ich wohl mehr!