zu viel ALG2 erhalten => brauche Hilfe!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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twiepsy
Beiträge: 10
Registriert: 05.10.2006 09:59

zu viel ALG2 erhalten => brauche Hilfe!

Beitrag von twiepsy »

Hallo,

ich habe ein "kleines" Problem mit der ARGE. Ich habe von 08/07 bis 01/08 zuviel "aufstockendes" ALG2 bekommen.

Im Juli 2007 habe ich eine Arbeit (Zeitarbeit) aufgenommen. Mein erstes Gehalt bekam ich somit Mitte August in Höhe von 745,25 EUR. Nach dieser Gehaltsabrechnung wurde das "aufstockende" ALG2 berechnet. Obwohl ich meine nachfolgenden Gehaltsabrechnungen sofort nach Erhalt jeden Monat bei der ARGE eingereicht habe, fand NIE eine Neuberechnung statt. Dies obwohl ich nachfolgend mehr verdient und mehrmals meine SA darauf hingewiesen habe.

Nun bekam ich Post von der ARGE. Von 08/07 - 01/08 habe ich ALG2 in Höhe von ca. 600 EUR zuviel bekommen. Nach Überprüfen der Unterlagen habe ICH die Überzahlung verursacht! Soll ein Anhörungsbogen ausfüllen...

Finde ich schon ein Hammer! MIR die Schuld zuschieben, obwohl ich meine Gehaltsabrechnungen IMMER pünktlich eingereicht habe und mehrmals um eine Neuberechnung gebeten habe.

Klar, die Überzahlung muss ich zurückzahlen. Völlig verständlich, da mir das Geld ja nun nicht zustand. Ich habe mir auch immer grob ausgerechnet, wieviel ich zuviel bekommen habe und diesen Betrag zur Seite gelegt. Nur komme ich nicht auf die knappe 600 EUR, sonden auf ein bisschen (viel) weniger und somit habe ich mir auch ein bisschen (viel) weniger zur Seite gelegt.

Wie berechnet mal den Freibetrag? Bei einen Einkommen von 745,25 EUR (Netto und nachfolgend auch immer Nettoangaben) hatte ich einen Freibetrag von 227,64 EUR. Bei einen Einkommen (Januar 2008) von 852,40 EUR hatte ich einen Freibetrag von 241,41 EUR.

Wie hoch ist dann der Freibetrag bei 850,25 EUR, 859,91 EUR, 873,28 EUR und 904,43 EUR?

Wäre super, wenn mir das jemand ausrechnen könnte!!!


Verzweifelt..... twiepsy
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo twiepsy
Lass Dir mal eine genaue Aufstellung darüber geben wie die auf ihre Zahlen kommen damit Du das genau nachvollziehen kannst wie da was gerechnet wurde. Den Freibetragsrechner hier musst Du aber mit den Bruttozahlen füttern, dann hilft Dir das schon mal für den ersten Überblick.
Für die Rückzahlung kannst Du Ratenzahlung vereinbaren.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
luna23
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Registriert: 26.12.2005 20:22
Wohnort: Berlin

Beitrag von luna23 »

Melinde hat geschrieben:Hallo twiepsy
Lass Dir mal eine genaue Aufstellung darüber geben wie die auf ihre Zahlen kommen damit Du das genau nachvollziehen kannst wie da was gerechnet wurde. Den Freibetragsrechner hier musst Du aber mit den Bruttozahlen füttern, dann hilft Dir das schon mal für den ersten Überblick.
Für die Rückzahlung kannst Du Ratenzahlung vereinbaren.
Gruss
@melinde: gilt das dann nich als selbstverschulden der arge wenn sie trotz mehrmaliger hinweise und rechtzeitigen einschickens der belege, doch falsch auszahlt?

aber ne aufstellung würd ich auch erstma verlagen, die können ja nich einfach sagen 600 euro her damit. ohne beweise.

luna.
Ellichen
Beiträge: 76
Registriert: 26.05.2007 22:05
Wohnort: Wesel

Beitrag von Ellichen »

Du hast recht. Es gilt als verschulden der Arge. Aber kannst Du beweisen, dass du die Unterlagen eingereicht hast und deinen SB daraufhingewiesen hast? Das ist nämlich das riesen Problem. Bei meiner Tochter war das ähnlich.
Es wurde einfach gesagt, haben wir nie erhalten. Versuche es trotzdem auf jede Fälle. Wir hatten auch Glück.

LG
Ellichen
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo twiepsy
Im Anhörungsbogen verneinst Du die Zustimmung das was gekürzt werden darf.
Es ist nicht Dein Verschulden wenn trotz mehrfachem Hinweis deinerseits die Berechnungen nicht richtig sind. Du kannst auf das ordnungsgemässe Abrechnen der Fachleute vertrauen.
Allerdings musst du sicher nachweisen können das Du die Unterlagen dort abgegeben hast oder per Post geschickt.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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