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Arbeitsvertrag/Eingliederungsvereinbarung

Verfasst: 18.02.2008 10:52
von E605
Hallo
Ich habe mal wieder eine Eingliederungvereinbarung von der ARGE bekommen (1€ Job).
Das ist mein 4 oder sogar schon 5 Vertrag.
Meine frage wer kennt sich aus? 4 Vertrag gleich festvertrag.
Ich habe von 12.12.2006 bis 31.12.2007 bei einem Supermarkt
gearbeitet. Mein Arbeitsvertrag ging immer 3 Monate er wurde 3 mal
verlängert. Dann hieß es wir können ihn nicht noch mal verlängern weil
wir dich sonst für immer ein stellen müssen, das erlauben die hohen Bosse nicht. Der Supermarkt kann mich nun nie wieder ein stellen, wenn sie es tun
ist es ein Festvertrag.
Jetzt wenn die ARGE mir schon den 4 Vertrag gibt bei der gleichen Firma für einen 1€ Job, wäre das nicht auch ein fest Vertrag??? bitte um Hilfe.

Verfasst: 18.02.2008 11:34
von Melinde
Hallo E605
Im Gegensatz zu Deinem Job im Supermarkt ist der 1€Job kein Arbeitsverhältnis, da gilt das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge nicht.
Gruss

Verfasst: 18.02.2008 12:39
von E605
Danke für die Antwort.
Warum verlängert die ARGE die 1€ Eingliederungverträge
auch nur 3 mal? und sagen vor der 4 Verlängerung, wir schauen mal ob wir nicht eine andere Maßnahme für sie haben?

Verfasst: 18.02.2008 21:22
von Melinde
Hallo E605
Ich vermute mal die machen das deshalb nur 3x weil sonst auffällt das 1€Jobs nicht zusätzlich, im öffentlichen Interesse und nur seltenst der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienen. Wenn auf Dauer und in Folge jemand von der Einsatzstelle benötigt wird ist zu offensichtlich das dort eigentlich ein realer Arbeitsplatz geschaffen werden müsste. (So wie wenn ein Krankenhaus die Haushandwerker fast vollständig abschafft, aber mit 1€Jobbern gelegentlich auffüllt.)
Aber es dient einer schöneren Statistik. Es stört die schwarzen Schafe unter diesen Massnahmeträgern auch nicht das sie das mitmachen, bringt ja gut Geld und gehört zum System.
Gruss