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Neue Wohnung
Verfasst: 17.02.2008 23:31
von Gandolf
Ich spiele mit dem Gedanken zu meinem Vater ins Haus zu ziehen in eine eigene Wohnung.
Gibt das Probleme wenn der Vermiter ein Familienangehöriger ist?
Verfasst: 17.02.2008 23:41
von DjTermi
Wenn Du ein Mietvertrag bekommst nöö
Verfasst: 18.02.2008 05:21
von Gandolf
gibt es eigentlich eine einkommensgrenze der eltern?
also das der staat sich die leitungen bei den eltern wiederholt?
Verfasst: 18.02.2008 11:02
von Melinde
Hallo Gandolf
Wenn Du als ganz normaler Mieter eine Wohnung im Haus der Eltern bewohnst und ansonsten Deinen eigenen Haushalt führst bildet ihr keine
Haushaltsgemeinschaft.
Unterhalt von den Eltern oder eine Rückforderung von Leistungen kann nicht verlangt werden.
Gruss
Verfasst: 18.02.2008 15:04
von Gandolf
bist du dir da sicher mit dem zweiten punkt?
selbst wenn die eltern reich wären?
ich dachete es gibt da haftungen innerhalb der familie?
wenn mein vater arm ist und ich reich, dachte ich mal gelesen zu haben das ich in diesem fall auch pflegekosten usw in rechnung gestellt bekommen könnte.
Verfasst: 18.02.2008 19:25
von Gandolf
Verfasst: 18.02.2008 20:14
von Melinde
Hallo Gandolf
Das mit dem Unterhalt zwischen Angehörigen wie es in der alten Sozialhilfe war gilt im SGB II nicht mehr. ([url=uhttp://
www.bag-shi.de/info_mat/downloads/geset ... I.pdf/view]mal zum vergleichen hier[/url])
Du lebst doch dann in einem eigenen Haushalt und nicht in dem der Eltern, ihr bildet keine Bedarfsgemeinschaft nach
SGB II § 7 und Du wirst nicht finanziell von ihnen unterstützt. Im Kindes-Unterhaltsrecht gelten wieder andere Regelungen und ggf. können Großeltern da herangezogen werden.
Gruss