Kurskosten werden nicht übernommen?Unterschiedliche Aussagen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Sara
Beiträge: 10
Registriert: 06.01.2008 16:42

Kurskosten werden nicht übernommen?Unterschiedliche Aussagen

Beitrag von Sara »

Guten Morgen,

abgesehen davon, dass wir zurzeit in erheblichen Schwierigkeiten sind wg. Umzug u.ä. kommt jetzt auch noch das.

Meine Tochter, die noch bei mir wohnt, wollte zwei Kurse besuchen weil sie ihren Abschluss dieses Jahr macht. In den Fächern Englisch und Mathe braucht sie eine Stütze und wollte einen Abschlussprüfungs-Kurs mit ihren Freunden besuchen.
Sie muss unbedingt, die Noten in diesen Fächern halten, sonst wird sie auf der neuen Schule nicht angenommen.

Ein Kurs kostet je 55€.
Und geht 5 Tage je 5 Stunden.

Vor ein paar Jahren, als wir noch eine andere Bearbeiterin hatten, wurden diese Kursgebühren (obwohl sie viel höher waren damals!) für meine anderen beiden Töchtern gezahlt.

Gestern haben wir also die Absage erhalten von unserer "neuen Bearbeiterin", als Begründung schrieb sie:

"Der bei allen Hilfesuchenenden etwa gleiche Bedarf an Ernährung, hauswirtschaftlichem Bedarf und kleineren persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens wird anhand von Bedarfsuntersuchungen durch die Gewährung eines pauschalierten Regelsatzes berücksichtigt.

Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben. .....
...
Das SGB II sieht eine Leistung für den geltend gemachten Bedarf nicht vor.
Die Ablehungsentscheidung beruht auf §§ 23 Abs. 1 i.V.m. 20 SGB II."


Meine Frage nun, wieso hat die Bearbeiterin davor 2x (!) die Kurse genehmigt und diese nun nicht? Kann das JobCenter nicht einmal einen Teil vom Kurs bezahlen?

Es ist uns zurzeit unmöglich so viel Geld für den Kurs zu bezahlen, da wir kaum noch Geld übrig haben und nun wir auch noch umziehen wollen bzw. müssen.

Habt ihr einen Rat?

Liebe Grüße
Sara
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