Guten Morgen,
abgesehen davon, dass wir zurzeit in erheblichen Schwierigkeiten sind wg. Umzug u.ä. kommt jetzt auch noch das.
Meine Tochter, die noch bei mir wohnt, wollte zwei Kurse besuchen weil sie ihren Abschluss dieses Jahr macht. In den Fächern Englisch und Mathe braucht sie eine Stütze und wollte einen Abschlussprüfungs-Kurs mit ihren Freunden besuchen.
Sie muss unbedingt, die Noten in diesen Fächern halten, sonst wird sie auf der neuen Schule nicht angenommen.
Ein Kurs kostet je 55€.
Und geht 5 Tage je 5 Stunden.
Vor ein paar Jahren, als wir noch eine andere Bearbeiterin hatten, wurden diese Kursgebühren (obwohl sie viel höher waren damals!) für meine anderen beiden Töchtern gezahlt.
Gestern haben wir also die Absage erhalten von unserer "neuen Bearbeiterin", als Begründung schrieb sie:
"Der bei allen Hilfesuchenenden etwa gleiche Bedarf an Ernährung, hauswirtschaftlichem Bedarf und kleineren persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens wird anhand von Bedarfsuntersuchungen durch die Gewährung eines pauschalierten Regelsatzes berücksichtigt.
Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben. .....
...
Das SGB II sieht eine Leistung für den geltend gemachten Bedarf nicht vor.
Die Ablehungsentscheidung beruht auf §§ 23 Abs. 1 i.V.m. 20 SGB II."
Meine Frage nun, wieso hat die Bearbeiterin davor 2x (!) die Kurse genehmigt und diese nun nicht? Kann das JobCenter nicht einmal einen Teil vom Kurs bezahlen?
Es ist uns zurzeit unmöglich so viel Geld für den Kurs zu bezahlen, da wir kaum noch Geld übrig haben und nun wir auch noch umziehen wollen bzw. müssen.
Habt ihr einen Rat?
Liebe Grüße
Sara
Kurskosten werden nicht übernommen?Unterschiedliche Aussagen
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