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Heizkosten Nachzahlung

Verfasst: 13.02.2008 12:27
von Gandolf
Hallo

Ich muß nachzahlen.

1. Gibt es da Obergrenzen?
Ich habe eine alte Wohnung und eine recht hohe Heizkostenabrechnung.
Müßen die alles zahlen oder können die sagen xy Euro sind mon. Obergrenze?

2.
Wie geh ich vor?
Soll ich die Rechnung auslegen und selbst zahlen oder muß ich auf jedenfall abwarten bis die jobcenter Jungs reagieren?

3.Gibt es sonst etwas dabei zu beachten?

Danke

Verfasst: 13.02.2008 12:57
von Ellichen
Hallo,

soviel ich weiss, gibt es keine Obergrenze, soweit die Heizkosten im Rahmen des Normalen liegen.

Bitte nicht auslegen und bezahlen. Erst abwarten. Meiner Tochter ist es passiert, dass das Amt sagte: Dann war ja geld vorhanden.

Also erst mit der Nachforderung zum Amt.

Lg
Ellichen

Verfasst: 13.02.2008 13:01
von Melinde
Hallo Gandolf
Bloss nicht schon die Rechnung zahlen. Hast Du schon gezahlt besteht kein Bedarf mehr und Du guckst in die Röhre.
Kostenübernahme beantragen, muss übernommen werden, eine Pauschalierung ist nicht zulässig.
Wegen der Höhe sind die besonderen Bedingungen Deiner Wohnung zu berücksichtigen, ausser Du heizt ständig volle Pulle bei offenen Fenstern. :lol:
Nicht zu lange mit dem Einreichen warten, mach es zeitnah.
Gruss

Verfasst: 13.02.2008 13:03
von Gandolf
Sowas habe ich schon fast erwartet!
Allerdings denke ich das dies rechtlich nicht halbar wäre.
man darf ja 5000 Euro haben (soweit ich weis) und bekommt auch Geld.
Könnte man ja auch sagen "es ist ja Geld vorhanden".
Zumal es ja so ne Sache ist in dem Fall.
Die Gas Jungs stellen ja recht schnell "ab".
Dann wird es erstens noch teurer und zweitens erfrier ich dann hier :(
Danke für die Antwort

Verfasst: 13.02.2008 13:12
von Melinde
Schonvermögen ist das Zauberwort.
Davon braucht Du nicht die laufenden Kosten zu bestreiten.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten als Arbeitslosengeld II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Dein Schonvermögen brauchst Du doch für Dinge die nicht im Regelsatz enthalten sind und es ist schneller aufgebraucht als Du Dir in Deinen kühnsten Träumen vorstellst.
Gruss

Verfasst: 13.02.2008 13:51
von Gandolf
angemessenen Kosten

ist ein sehr dehnbarer Begriff.
Meine HEizkosten sind leider schon sehr hoch (dafür die Miete halb so hoch wie normal).
Müßen sie nun die Heizkosten zahlen und Schluß oder können sie sich quer stellen und sagen das ist unangemessenen, pech gehabt?

also

Verfasst: 13.02.2008 14:51
von babydoll123456
ich weiß ja nicht wieviel heizkosten du hast aber ich musste damals auch ca.560 euro nachzahlen mit wasser! erst hat die arge nein gesagt aber im wiederspruch wurden mir ca.500 euro genehmigt!!

Verfasst: 13.02.2008 15:03
von Gandolf
ich zahle 70 euro im monat abschlagszahlung (bislang).
jetzt muß ich 300 nachzahlen.

PS: gibt es einen § auf den ich mich im schreiben berufen sollte/kann, um einer ersten Ablehnung von vornherein entgegen zu wirken?

ich

Verfasst: 13.02.2008 15:24
von babydoll123456
ich habe damals eine 2 zimmer whg gehabt und 420 warm bez....

Re: ich

Verfasst: 13.02.2008 15:43
von Gandolf
babydoll123456 hat geschrieben:ich habe damals eine 2 zimmer whg gehabt und 420 warm bez....
was soll mir das jetzt sagen? da ist doch deine miete usw dabei!?
ich zahl deutlich weniger..aber nur weil meine miete super günstig ist..
meine heizkosten sind aber schon etwas erhöht..
mit dem was du sagtest kann ich wenig anfangen denke ich..ich weis ja nicht was davon heizkosten sind ;)
zumal ich schon weis was als "normal" angesehen wird..
wie gesagt..da bin ich nen gutes stückchen drüber mit der nachzahlug jetzt..
die frage ist vielmehr ab wann sie sagen können bez dürfen "das zahlen wir nicht".

Verfasst: 13.02.2008 16:57
von Ralf Hagelstein
Gandolf,

der Begriff der Angemessenheit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.
Die Höhe der Heizkosten ist nicht näher gesetzlich geregelt.

Die Kommunen müssen ja aber den Verwaltungen irgendeine Richtschnur an die Hand geben. Das kann auf ganz unterschiedliche Weise geschehen.
Hamburg hat glaube ich, die vom Mieterbund ermittelten Durchschnittswerte in seine Verwaltungsanweisung übernommen.
Wenn aber z.B. jemand in einem nicht isolierten Altbau im Erdgeschoss wohnt, hat derjenige sicherlich höhere Heizkosten. So lange die Verwaltung also kein unwirtschaftliches Verhalten nachweisen kann, muß sie die tatsächlichen Kosten zahlen.

Verfasst: 13.02.2008 19:41
von Gandolf
Danke