Heizkosten Nachzahlung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Heizkosten Nachzahlung
Hallo
Ich muß nachzahlen.
1. Gibt es da Obergrenzen?
Ich habe eine alte Wohnung und eine recht hohe Heizkostenabrechnung.
Müßen die alles zahlen oder können die sagen xy Euro sind mon. Obergrenze?
2.
Wie geh ich vor?
Soll ich die Rechnung auslegen und selbst zahlen oder muß ich auf jedenfall abwarten bis die jobcenter Jungs reagieren?
3.Gibt es sonst etwas dabei zu beachten?
Danke
Ich muß nachzahlen.
1. Gibt es da Obergrenzen?
Ich habe eine alte Wohnung und eine recht hohe Heizkostenabrechnung.
Müßen die alles zahlen oder können die sagen xy Euro sind mon. Obergrenze?
2.
Wie geh ich vor?
Soll ich die Rechnung auslegen und selbst zahlen oder muß ich auf jedenfall abwarten bis die jobcenter Jungs reagieren?
3.Gibt es sonst etwas dabei zu beachten?
Danke
Hallo Gandolf
Bloss nicht schon die Rechnung zahlen. Hast Du schon gezahlt besteht kein Bedarf mehr und Du guckst in die Röhre.
Kostenübernahme beantragen, muss übernommen werden, eine Pauschalierung ist nicht zulässig.
Wegen der Höhe sind die besonderen Bedingungen Deiner Wohnung zu berücksichtigen, ausser Du heizt ständig volle Pulle bei offenen Fenstern.
Nicht zu lange mit dem Einreichen warten, mach es zeitnah.
Gruss
Bloss nicht schon die Rechnung zahlen. Hast Du schon gezahlt besteht kein Bedarf mehr und Du guckst in die Röhre.
Kostenübernahme beantragen, muss übernommen werden, eine Pauschalierung ist nicht zulässig.
Wegen der Höhe sind die besonderen Bedingungen Deiner Wohnung zu berücksichtigen, ausser Du heizt ständig volle Pulle bei offenen Fenstern.
Nicht zu lange mit dem Einreichen warten, mach es zeitnah.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sowas habe ich schon fast erwartet!
Allerdings denke ich das dies rechtlich nicht halbar wäre.
man darf ja 5000 Euro haben (soweit ich weis) und bekommt auch Geld.
Könnte man ja auch sagen "es ist ja Geld vorhanden".
Zumal es ja so ne Sache ist in dem Fall.
Die Gas Jungs stellen ja recht schnell "ab".
Dann wird es erstens noch teurer und zweitens erfrier ich dann hier
Danke für die Antwort
Allerdings denke ich das dies rechtlich nicht halbar wäre.
man darf ja 5000 Euro haben (soweit ich weis) und bekommt auch Geld.
Könnte man ja auch sagen "es ist ja Geld vorhanden".
Zumal es ja so ne Sache ist in dem Fall.
Die Gas Jungs stellen ja recht schnell "ab".
Dann wird es erstens noch teurer und zweitens erfrier ich dann hier
Danke für die Antwort
Schonvermögen ist das Zauberwort.
Davon braucht Du nicht die laufenden Kosten zu bestreiten.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten als Arbeitslosengeld II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Dein Schonvermögen brauchst Du doch für Dinge die nicht im Regelsatz enthalten sind und es ist schneller aufgebraucht als Du Dir in Deinen kühnsten Träumen vorstellst.
Gruss
Davon braucht Du nicht die laufenden Kosten zu bestreiten.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten als Arbeitslosengeld II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Dein Schonvermögen brauchst Du doch für Dinge die nicht im Regelsatz enthalten sind und es ist schneller aufgebraucht als Du Dir in Deinen kühnsten Träumen vorstellst.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
- babydoll123456
- Beiträge: 444
- Registriert: 02.11.2006 16:19
- Wohnort: Ahrensburg
- Kontaktdaten:
also
ich weiß ja nicht wieviel heizkosten du hast aber ich musste damals auch ca.560 euro nachzahlen mit wasser! erst hat die arge nein gesagt aber im wiederspruch wurden mir ca.500 euro genehmigt!!
- babydoll123456
- Beiträge: 444
- Registriert: 02.11.2006 16:19
- Wohnort: Ahrensburg
- Kontaktdaten:
ich
ich habe damals eine 2 zimmer whg gehabt und 420 warm bez....
Re: ich
was soll mir das jetzt sagen? da ist doch deine miete usw dabei!?babydoll123456 hat geschrieben:ich habe damals eine 2 zimmer whg gehabt und 420 warm bez....
ich zahl deutlich weniger..aber nur weil meine miete super günstig ist..
meine heizkosten sind aber schon etwas erhöht..
mit dem was du sagtest kann ich wenig anfangen denke ich..ich weis ja nicht was davon heizkosten sind
zumal ich schon weis was als "normal" angesehen wird..
wie gesagt..da bin ich nen gutes stückchen drüber mit der nachzahlug jetzt..
die frage ist vielmehr ab wann sie sagen können bez dürfen "das zahlen wir nicht".
- Ralf Hagelstein
- Site Admin
- Beiträge: 2337
- Registriert: 11.12.2005 18:07
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Gandolf,
der Begriff der Angemessenheit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.
Die Höhe der Heizkosten ist nicht näher gesetzlich geregelt.
Die Kommunen müssen ja aber den Verwaltungen irgendeine Richtschnur an die Hand geben. Das kann auf ganz unterschiedliche Weise geschehen.
Hamburg hat glaube ich, die vom Mieterbund ermittelten Durchschnittswerte in seine Verwaltungsanweisung übernommen.
Wenn aber z.B. jemand in einem nicht isolierten Altbau im Erdgeschoss wohnt, hat derjenige sicherlich höhere Heizkosten. So lange die Verwaltung also kein unwirtschaftliches Verhalten nachweisen kann, muß sie die tatsächlichen Kosten zahlen.
der Begriff der Angemessenheit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.
Die Höhe der Heizkosten ist nicht näher gesetzlich geregelt.
Die Kommunen müssen ja aber den Verwaltungen irgendeine Richtschnur an die Hand geben. Das kann auf ganz unterschiedliche Weise geschehen.
Hamburg hat glaube ich, die vom Mieterbund ermittelten Durchschnittswerte in seine Verwaltungsanweisung übernommen.
Wenn aber z.B. jemand in einem nicht isolierten Altbau im Erdgeschoss wohnt, hat derjenige sicherlich höhere Heizkosten. So lange die Verwaltung also kein unwirtschaftliches Verhalten nachweisen kann, muß sie die tatsächlichen Kosten zahlen.