Erstausstattung der Wohnung - Kostenübernahme ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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brumbrum2
Beiträge: 1
Registriert: 11.02.2008 13:20

Erstausstattung der Wohnung - Kostenübernahme ?

Beitrag von brumbrum2 »

Hi Leute,

wie ist es, wenn jemand vom Elternhaus auszieht und sich nun eine Erstausstattung für die neue Wonung zulegen muss (Waschmaschine, Herd etc.).

Bekommt man da eine Einmalzahlung von der ARGE oder gibts das nur auf Darlehensbasis ?

Besten Dank !
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

laut § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II (Erstausstattung für die Wohnung) steht Dir dafür evtl. was zu, ja.

Bewilligt werden kann diese Art der Hilfe allerdings in Form und Bargeld aber auch Gutscheine für ein Möbellager.

Das ganze geschieht m.E. als Darlehen.

Warst Du vor dem Umzug in die eigene Wohnung schon HartzIV Empfänger? Ist der Umzug genehmigt worden? Wo wir dann auch bei der Frage sind, wie alt Du bist.

Es ist ebenso nicht viel, was Du bekommen wirst, es soll ja auch nur das abdecken, was Du wirklich brauchst. Eine Waschmaschine gehört allerdings nicht immer dazu (ausser es leben Kinder in Deinem Haushalt), man kann Dich dazu auffordern in ein Waschstudio zu gehen.

Setze Dich dazu am besten mit Deinem SB zusammen, und sprich alles an, was Du benötigst. Er wird Dir da sicher weiter helfen.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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