Endlich wieder Arbeit und doch noch Fragen
Verfasst: 11.02.2008 11:50
hallo ich habe seit 1.2.2008 endlich wieder arbeit. zwar nur über eine zeitarbeitsfirma aber besser als nix.
nun meine frage. der arge habe ich soweit alles gemeldet, sprich arbeitsvertrag ausgehändigt und veränderungsmitteilung abgegeben. nun will die arge natürlich von der zeitarbeitsfirma dass sie die einkommensbescheinigung (zusatzblatt 2.2) ausfüllt um zu prüfen ob uns dann noch hartz 4 zusteht.
dieses blatt bekomme ich aber erst ausgehändigt, wenn ich meinen ersten lohn bekomme, sprich zum 20.3....
im schreiben der arge steht drin, dass bis dahin meine leistungen gestoppt werden. das würde doch bedeuten am 1.3. bekomme ich keine zahlung??!also habe ich dann vom 1.3. bis 20.3. kein geld??! würde ich das nicht anteilig bekommen? oder wenigstens den regelsatz?
nun meine frage. der arge habe ich soweit alles gemeldet, sprich arbeitsvertrag ausgehändigt und veränderungsmitteilung abgegeben. nun will die arge natürlich von der zeitarbeitsfirma dass sie die einkommensbescheinigung (zusatzblatt 2.2) ausfüllt um zu prüfen ob uns dann noch hartz 4 zusteht.
dieses blatt bekomme ich aber erst ausgehändigt, wenn ich meinen ersten lohn bekomme, sprich zum 20.3....
im schreiben der arge steht drin, dass bis dahin meine leistungen gestoppt werden. das würde doch bedeuten am 1.3. bekomme ich keine zahlung??!also habe ich dann vom 1.3. bis 20.3. kein geld??! würde ich das nicht anteilig bekommen? oder wenigstens den regelsatz?