Endlich wieder Arbeit und doch noch Fragen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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ich_bin_neu_hier_28
Beiträge: 86
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Endlich wieder Arbeit und doch noch Fragen

Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

hallo ich habe seit 1.2.2008 endlich wieder arbeit. zwar nur über eine zeitarbeitsfirma aber besser als nix.

nun meine frage. der arge habe ich soweit alles gemeldet, sprich arbeitsvertrag ausgehändigt und veränderungsmitteilung abgegeben. nun will die arge natürlich von der zeitarbeitsfirma dass sie die einkommensbescheinigung (zusatzblatt 2.2) ausfüllt um zu prüfen ob uns dann noch hartz 4 zusteht.

dieses blatt bekomme ich aber erst ausgehändigt, wenn ich meinen ersten lohn bekomme, sprich zum 20.3....

im schreiben der arge steht drin, dass bis dahin meine leistungen gestoppt werden. das würde doch bedeuten am 1.3. bekomme ich keine zahlung??!also habe ich dann vom 1.3. bis 20.3. kein geld??! würde ich das nicht anteilig bekommen? oder wenigstens den regelsatz?
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Hm, das ist weil Du schon am 01.02.08 angefangen hast. Da geht man davon aus, das Dein erster Lohn im März gezahlt wird. Deshalb wird die Zahlung wohl gestoppt werden.

Der Februar wurde ja noch an Dich gezahlt, nicht wahr? Wenn Du Deinen Lohn jetzt noch im Februar auf Dein Konto bekommst, hast Du sogar noch ein Problem mehr, denn dann musst Du den Februar an das Amt auch zurückzahlen. Kommt der Lohn am 01.03.08, dann natürlich nicht. Hier greift wieder mal das Zuflussprinzip ;)

Deshalb warte erst mal ab, denn ich glaube kaum, das Deine Lohnzahlung sich bis Ende März hin zieht. Und wenn das Amt nichts überweisen wird, dann brauchst Du auch nix für März zurückzahlen.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
ich_bin_neu_hier_28
Beiträge: 86
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Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

ja also der februar wurde noch vom amt gezahlt. und im vertrag der za steht, dass der lohn zum 20. des folgemonats kommt, wäre dann märz. wenns ab 1. märz gestoppt wird, ist es blöd, denn es geht miete ab (1-3. märz.) und wann das erste mal gezahlt wird, weiß die arge ja auch, steht ja im arbeitsvertrag :-)

da ich mit meiner freundin zusammen wohne habe ich auch schon einen alg 2 rechner benutzt und es kommt dann eh nix unterm strich raus.

beide bei ner zeitarbeitsfirma mit jeweils 30 stunden pro woche
Tabuszb
Beiträge: 16
Registriert: 30.11.2007 12:05

Beitrag von Tabuszb »

Es ist gängige Praxis das das Geld erstmal gesperrt wird bis die erste Einkommensbescheinigung dem Amt vorliegt. Habe das selber mehrmals durch.
Das einzige was du machen kannst ist ein vorläufiges Schreiben von deiner Firma erstellen zu lassen, wo drin steht wie viel du verdienst. Bei mir hat das die ARGE auch angenommen und mir daraufhin einen vorläufigen Bescheid erstellt.
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