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Geldprobleme aufgrund von BAB

Verfasst: 11.02.2008 07:30
von Azze
Meine Frau macht bereits seit Jan 2007 eine Ausbildung. Die Ausbildung haben wir natürlich sofort gemeldet und sollten damals Bafög beantragen. Bafög wurde abgelehnt und den Bescheid haben wir der Arge geschickt. Im Dez 2007 wurden wir dann aufgefordert BAB zu beantragen.

Sie bekommt nun nur 76 Euro BAB und 425 Euro (netto) Ausbildungsvergütung = 501 Euro und gar nichts mehr von der ARGE.

Diese 501 Euro die Sie jetzt BAB und Ausbildungsvergütung bekommt sind nichtmal so hoch wie der ALG2 Regelsatz+anteilig KDU. Mal vom Freibetrag den Sie bisher behalten durfte ganz abgesehen.

Ohne Freibetrag hat sie diesen Bedarf : ALG2 312 Euro + 240 Euro KDU = 552 Euro.

Sie muss derzeit also noch unter Sozialhilfe leben obwohl Sie arbeitet und dadurch auch noch Kosten für Fahrkarte etc entstehen.Da kann doch was nicht stimmen. Bitte hilfe wir sind hier am verzweifeln wie wir über die Runden kommen sollen.

Bisher hat Sie gut 200 Euro mehr bekommen aufgrund des Freibetrags. Das fehlt uns jetzt.

P.S. Ich bekomme ab 01.03.08 auch nur noch ALG2. Also 312 Euro + anteilig KDU.

Verfasst: 11.02.2008 09:25
von Melinde
Hallo Azze
Deine Frau hat eventuell Anspruch auf Zuschuss zu den Wohnkosten.
Schau mal hier, und hier und hier bei der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen.
Viel Erfolg
Gruss

Verfasst: 11.02.2008 11:14
von Azze
Vielen dank schonmal für die Links

Also wie ich mir das dachte ändert sich für uns eigentlich nichts.

Meine Frau bekommt weniger Ausbildungsvergütung und BAB als Ihr Bedarf ist. Also können wir dafür einen Zuschuß bekommen. Da werden dann die Freibeträge wie gehabt angerechnet und im Endefekt müsste Sie das selbe bekommen wie vorher. Nur das die Arge den Betrag fürs BAB weniger zahlen muss.

Oder seh ich das falsch ?

Noch ne andere Frage.

Die ARGE hat ab 01.02.08 alle Leistungen für meine Frau gestrichen. Mit der Begründung fehlender Mitwirkungspflicht.

Wir sollten ja BAB beantragen das wurde uns am 7.12.07 aufgetragen und zwar sollten wir dann bis zum 22.12.07 den Bescheid über BAB bei der ARGE vorlegen. Die Frist alleine war ja schon ein Witz weil viel zu kurz. Wir haben uns natürlich umgehend einen Termin geben lassen um BAB zu beantragen aber mit der Beschaffung aller nötigen Unterlagen waren wir ein paar Tage beschäftigt (Antrag wurde dann am 10.12.07 gestellt). Dann hat das Arbeitsamt doch tatsächlich mit der Bearbeitung bis zum 15.01.08 gebraucht. BAB Bescheid kam also bei uns am 20.01.08 an. Zwischen durch (also am 03.01.08) kam bei uns ein Brief der Arge an indem uns mitgeteilt wurde das sämtliche Leistung für meine Frau eingestellt werden aufgrund fehlender Mitwirkungspflicht. Wütend wie ich war bin ich zum Arbeitsamt und habe mir schriftlich geben lassen das wir BAB beantragt haben aber das dies beim Arbeitsamt noch in der Bearbeitung ist. Das zur ARGE geschickt aber bis zum heutigen Tag wurde nichts geändert. Die Leistungen sind immer noch gestrichen. Der Bescheid über BAB liegt der ARGE nun auch schon 3 Wochen vor. Trotzdem nichts !!

Verfasst: 11.02.2008 14:04
von nonsens
Der Nachweis über den gestellten Antrag hätte der ARGE vorerst reichen müssen. Habt ihr den nicht eingereicht, nachdem ihr BAB beantragt habt? Oder haben die Euch nicht drauf hingewiesen?

Die von der ARGE wissen, das solche Anträge dauern, aber dafür bekommt man immer noch den Nachweis der Antragsstellung. Das hätte reichen müssen, damit die ARGE die Mitwirkungspflicht gesehen hätte.

Verfasst: 11.02.2008 16:43
von Azze
Bei der Antragstellung von BAB haben wir keinen Nachweiß das wir diese Leistung beantragt haben erhalten. Als ich dann dort war um mir etwas schriftliches zu holen womit die Antragstellung nachgewiesen wird, wurde mir nur ein lapidarer zweizeiler aufgesetz. Da gibts scheinbar sonst nichts.

Verfasst: 11.02.2008 19:26
von nonsens
Azze hat geschrieben:Bei der Antragstellung von BAB haben wir keinen Nachweiß das wir diese Leistung beantragt haben erhalten. Als ich dann dort war um mir etwas schriftliches zu holen womit die Antragstellung nachgewiesen wird, wurde mir nur ein lapidarer zweizeiler aufgesetz. Da gibts scheinbar sonst nichts.
und selbst wenn in dem zweizeiler nur der Satz *Antrag wurde am ... gestellt* drin steht, muss man es so anerkennen ;) ob die wollen oder nicht.

Habt ihr den Zweizeiler abgegeben ?