Erstausstattung nach auszug bei den Eltern mit 17 Jahren.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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pat00
Beiträge: 8
Registriert: 21.06.2007 20:20

Erstausstattung nach auszug bei den Eltern mit 17 Jahren.

Beitrag von pat00 »

Hallo,

eine Freundin von mir (17Jahre alt) musste von zu Hause ausziehen (p.Gründe),von der Arge das ok.
Sie hat eine Wohnung in dem vorgegebenen Rahmen gefunden.
Der einzug war im Nov.07.Jetzt im Feb.08 hat sie für die erstausstattung 450€ bekommen mit der begründung das sie den rest mit den Monatlichen 345€ bezahlen kann.
Dazu ist zu sagen das die Arge bei ihr war und gesehen hat das die Whg. leer ist.

Ist das so rechtens?
Sind die 450€ ausreichent od. steht ein mehr zu?

Wär super wenn hir jemannd Helfen kann!

Ach so wollen auf jedenfall wiederspruch erheben.
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