Hallo Leute,
hätte eine frage bezüglich Urlaub.
Bin ab 15.02 arbeitslos,antrag habe ich schon gestellt.
Da ich nicht vor habe lange arbeitslos zu sein,würde ich gerne 2-3 wochen zum meinen eltern in ausland fliegen,habe die jetzt über ein jahr nicht mehr gesehn.
Wenn ich ein neue job finde habe ich denke ich 6 monathe probe zeit und kann nicht im urlaub.
Meine frage währe kann man nach 2 tage arbeitlosigkeit in urlaub gehen?
vielen dank an alle
urlaub???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
arbeitslose haben nicht mal das Recht zu leben wie mir scheint. Seit wann schreiben die einem Arbeitslosen vor, ob er noch ein Privatleben hat oder nicht lach*Björn hat geschrieben: zu meinem vater sagten die dann aber, arbeitslose haben kein recht wegzufahren...
Sorry, das klingt einfach zu dämlich um wahr zu sein. Was war das für ein Sachbearbeiter ???
Natürlich hat man das Recht, Urlaub zu machen, man muss ihn ja nur selbst finazieren. Und im Regelsatz ist Geld für die Freizeitgestaltung ja enthalten, denke ich mal. Wenn die Eltern im Ausland wohnen, braucht man den Urlaub nun mal, man kann ja schlecht sagen, Muddi und Vati kommt mal zu mir, denn ich darf nicht .....
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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Ab dem 1. August 2006 besteht für Arbeitslosengeld II-Empfänger die grundsätzliche Pflicht, an Werktagen unter ihrer angegeben Adresse erreichbar zu sein.
Einem (auswärtigen) Urlaub im In- oder Ausland kann für insgesamt drei Wochen im Jahr genehmigt werden. Der Urlaubswunsch muss etwa eine Woche vor der geplanten Reise eingereicht werden. Eine Zustimmung hängt davon ab, ob für den geplanten Zeitraum konkrete Eingliederungsaktivitäten oder Vermittlungsvorschläge vorliegen. Nach Beendigung des Urlaubs besteht in der Regel eine unverzügliche Meldepflicht beim zuständigen Träger der Grundsicherung. Wer sich ohne Zustimmung von seinem Wohnort entfernt, muss damit rechnen, dass die Leistungen gestrichen und auch zurückgefordert werden. Das Gleiche gilt, wenn keine oder eine verspätete Rückmeldung erfolgt oder die maximale Urlaubsdauer von drei Wochen überschritten wird.
Einem (auswärtigen) Urlaub im In- oder Ausland kann für insgesamt drei Wochen im Jahr genehmigt werden. Der Urlaubswunsch muss etwa eine Woche vor der geplanten Reise eingereicht werden. Eine Zustimmung hängt davon ab, ob für den geplanten Zeitraum konkrete Eingliederungsaktivitäten oder Vermittlungsvorschläge vorliegen. Nach Beendigung des Urlaubs besteht in der Regel eine unverzügliche Meldepflicht beim zuständigen Träger der Grundsicherung. Wer sich ohne Zustimmung von seinem Wohnort entfernt, muss damit rechnen, dass die Leistungen gestrichen und auch zurückgefordert werden. Das Gleiche gilt, wenn keine oder eine verspätete Rückmeldung erfolgt oder die maximale Urlaubsdauer von drei Wochen überschritten wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.