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Arbeitslos melden ohne Anspruch auf Gelder

Verfasst: 05.02.2008 18:55
von christin3112
Hallo,

hätte da mal ne Frage...also ich bin in Kürze arbeitslos und habe noch keinen Anspruch auf ALG1.

Da ich verheiratet bin und mein Mann einigermaßen verdient weiß ich bereits, dass ich keinen Anspruch auf ALG2 habe. Mein Chef hat mich darauf hingewiesen, dass ich mich arbeitslos melden muss da mein Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Stimmt das? Muss ich mich arbeitslos melden? Welche Nachteile entstehen mir wenn ich mich nicht arbeitslos melde? Zur Zeit bin ich im 5. Monat schwanger und werde wohl die nächsten 3 Jahre zu Hause bleiben...

Habe jetzt mal nen ALG2 Antrag gestellt wo man von uns jetzt noch 1000 verschiedene Unterlagen fordert und ich wurde zu nem Termin eingeladen. Wir hatten bereits große Mühe mit dem Antrag und ich frage mich ob ich das alles nicht umsonst mache? Dann erspare ich mir nämlich jetzt den Rest...

Danke schonmal für eure Mühen!

Liebe Grüße
Christin

Verfasst: 05.02.2008 23:44
von Melinde
Hallo christin3112
Auch wenn Du keine Leistung beziehen wirst, denk an die Anrechnung der Anwartschaftszeiten bei der Rente.
Gruss

Verfasst: 05.02.2008 23:48
von christin3112
Ist es nicht so das die "Erziehungszeit" sowieso angerechnet wird? In welchem Rahmen würde mich interessieren...und ob ich dazu wirklich diesen ganzen sinnlos erscheinenden ALG2 Antrag stellen muss!?
Werde morgen mal bei der deutschen Rentenversicherung anrufen und nachfragen. Trotzdem danke! :)

Verfasst: 06.02.2008 01:23
von DjTermi
Hallo,
Kindererziehungszeiten sind Beitragszeiten, für die Beiträge als gezahlt gelten. Die Erziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat. Sie wird nur bei einem Elternteil angerechnet. Haben die Eltern das Kind gemeinsam erzogen, so können sie durch eine übereinstimmende Erklärung festlegen, bei wem die Kindererziehungszeit angerechnet werden soll.

Im Leistungsfall werden die Zeiten der Kindererziehung mit dem Durchschnittsverdienst aller Arbeiter und Angestellten bewertet. Das heißt, für ein Jahr Kindererziehungszeit wird man so gestellt, als hätte man 29488 EUR verdient.