Seite 1 von 1

Einkommensteuer

Verfasst: 05.02.2008 16:14
von Corica
ich muß bis 25.02 meine Einkommensteuer einreichen.
frage. was ist mit dem geld was ich herrausbekommen würde.
wer bezahlt bei einer steuernachzahlung?
mfg dieter

Verfasst: 05.02.2008 17:14
von DjTermi
Eine Einkommensteuer-Erstattung ist beim ALG II-Bezug zu berücksichtigendes Einkommen. Es gilt das Zuflussprinzip. Die Steuererstattung gilt als einmalige Einnahme. Ist kein weiteres Einkommen vorhanden, wird die Erstattung jedoch vermindert um Freibeträge und Absetzungsbeträge (bei anderweitigem Einkommen sind diese Beträge, je nach Art des Einkommens ganz oder teilweise - bereits berücksichtigt).

Verfasst: 05.02.2008 18:20
von Corica
DjTermi hat geschrieben:Eine Einkommensteuer-Erstattung ist beim ALG II-Bezug zu berücksichtigendes Einkommen. Es gilt das Zuflussprinzip. Die Steuererstattung gilt als einmalige Einnahme. Ist kein weiteres Einkommen vorhanden, wird die Erstattung jedoch vermindert um Freibeträge und Absetzungsbeträge (bei anderweitigem Einkommen sind diese Beträge, je nach Art des Einkommens ganz oder teilweise - bereits berücksichtigt).
also bei rückerstattung werden sie mir das geld abziehen.
aber bei einer nachzahlung bekomme ich von ihnen nichts
ist das richtig??????