ich muß bis 25.02 meine Einkommensteuer einreichen.
frage. was ist mit dem geld was ich herrausbekommen würde.
wer bezahlt bei einer steuernachzahlung?
mfg dieter
Einkommensteuer
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Eine Einkommensteuer-Erstattung ist beim ALG II-Bezug zu berücksichtigendes Einkommen. Es gilt das Zuflussprinzip. Die Steuererstattung gilt als einmalige Einnahme. Ist kein weiteres Einkommen vorhanden, wird die Erstattung jedoch vermindert um Freibeträge und Absetzungsbeträge (bei anderweitigem Einkommen sind diese Beträge, je nach Art des Einkommens ganz oder teilweise - bereits berücksichtigt).
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
also bei rückerstattung werden sie mir das geld abziehen.DjTermi hat geschrieben:Eine Einkommensteuer-Erstattung ist beim ALG II-Bezug zu berücksichtigendes Einkommen. Es gilt das Zuflussprinzip. Die Steuererstattung gilt als einmalige Einnahme. Ist kein weiteres Einkommen vorhanden, wird die Erstattung jedoch vermindert um Freibeträge und Absetzungsbeträge (bei anderweitigem Einkommen sind diese Beträge, je nach Art des Einkommens ganz oder teilweise - bereits berücksichtigt).
aber bei einer nachzahlung bekomme ich von ihnen nichts
ist das richtig??????