Nickname schwärzen ?!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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maniac
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Nickname schwärzen ?!

Beitrag von maniac »

...
Zuletzt geändert von maniac am 04.02.2008 10:05, insgesamt 1-mal geändert.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Jeder Mitarbeiter der ARGe hat eine Schweigepflicht, sicherlich kannst Du dein Nicknamen schwärzen, wichtig ist für die ARGe nur was reinkommt nicht was für ein Verwendungszweck drin steht.

Warum sagst Du dürfen die alles ?
Es muss doch auch geprüft werden ob eine Hilfsbedürftigt bist. An der Nasenspitze erkennt das keiner ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Nickname schwärzen is erlaubt. Ebenso kannst Du bei Überweisungen für Rechnungen Deine Kundendaten schützen, indem Du sie schwärzt.
Kundennummer bzw. Benutzerkennung etc.

Hier noch ein paar Beispiele:
Wenn Du monatlich von jemanden eine Gutschrift auf Dein Konto bekommst, z.B. für einen Mobilfunkvertrag kannst Du das ja nachweisen. Weil Du diese Rechnung ja dann auch selbst zaheln musst. Eben nur für den Anderen. Dazu bedarf es dann nur einen kleinen Nachweis, oder einer Vereinbarung mit dem, der dir das Geld für die Rechnung gibt z.B. All das ist kein Problem, solange Du beweisen kannst, das Du es nicht für Deinen persönlichen finanziellen Nutzen nimmst.

Meine Mutter ist z.B. Sammelbestellerin, bekommt von 2 Kunden jeden Monat Geld aufs Konto. Die ARGE hat dementsprechende Nachweise (Kaufvertrag bzw. Versandhaus Bestellung, wo drin steht, das die Leute ihr das Geld überweisen, damit sie es zum Rechnung zahlen nutzt. Die Daten der Anderen sind soweit auch geschützt, weil es ja zu sehen ist, das es sich um Sammelbestellungen handelt.

Nur zum Beispiel eben, wie Du was machen kannst, ohne das es Stress gibt oder die ARGE zuviel über Dinge weiss, die sie nix angeht ;)

Wenn Du Dich aber komplett quer stellst, und denen gar nix beweisen willst, dann können die Dir auch ganz anders kommen. Deshalb ganz einfach das vorlegen, was sie wollen, mit dem Inhalt, den sie auch nur brauchen, und schon klappt alles ganz reibungslos. Und niemand kommt da auf die Idee, Dir evtl.was unterstellen zu wollen :)
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
maniac
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Registriert: 04.12.2006 18:38

Beitrag von maniac »

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Zuletzt geändert von maniac am 04.02.2008 10:04, insgesamt 1-mal geändert.
Kossi
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Registriert: 04.02.2007 18:39
Wohnort: Cottbus

Beitrag von Kossi »

Hallo maniac,

das mit den PS Losen habe ich auch gerade am Laufen.

Meine SB denkt das es Gewinn oder Zinsertrag ist.
Habe jetzt den Anhörungsbogen ausgefüllt,
erklärt das es wede das eine noch das andere ist,
sondern lediglich gespartes Geld was da eingezahlt wurde
unbd warte jetzt mal ab ,
was sie dazu sagt.

LG kossi
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