ich habe eine Frage zu den Bedarfsgemeinschaften beim Alg.2,
vielleicht kann jemand dazu antworten?
Meine Tochter hat voriges Jahr ihre Schulausbildung abgeschlossen
und Dank Hartz0815

sie fühlt sich dadurch in etwas hereingezogen das sie gar nicht verdient.
Sie wurde schon vorgeladen und musste ihre Konto und andere Daten
preisgeben, inzwischen arbeitet sie in einem Teilzeitjob sie hofft auch auf einen Ausbildungsplatz.
Habe versucht ihre Bedarfsgemeinschaft abzumelden aber vom Schildbürger-Hartz V- Amt wurde gesagt das geht nur wenn sie auszieht.
Weiß jemand wieso?
Meine Tochter sieht die Zugehörigkeit
zu einer Hartz V Bedarfsgemeinschaft berechtigterweise als
unverdienten Makel in ihrem Lebenslauf.
liebe Grüße von Bernd