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Frage....!!!
Verfasst: 31.01.2008 13:01
von chillernm
Hey leute.....,ich kenne mich so garnicht in dem bereich aus...!! habe aber seit gestern ein dickes prob... ich bin zuhause raus und arbeite noch ...wollte wohl aber hartz4 beantragen ...bin ich dafür überhaupt geignet und könnte das jeder machen....ich kenne mich das garnicht aus...
ich würde mich freuen wenn ich von euch hilfe bekommen könnte...
mfg niclas

Re: Frage....!!!
Verfasst: 31.01.2008 17:03
von Confused
chillernm hat geschrieben:Hey leute.....,ich kenne mich so garnicht in dem bereich aus...!! habe aber seit gestern ein dickes prob... ich bin zuhause raus und arbeite noch ...wollte wohl aber hartz4 beantragen ...bin ich dafür überhaupt geignet und könnte das jeder machen....ich kenne mich das garnicht aus...
ich würde mich freuen wenn ich von euch hilfe bekommen könnte...
mfg niclas

ich denke deine angaben sind etwas zu ungenau als das dir jmd helfen kann
was heisst denn du arbeitest noch ?
wie alt bist du denn ?
das sind erstmal die Fragen die mir dazu einfallen
lg
C.
Verfasst: 31.01.2008 17:14
von chillernm
also ich bin 19 jahre alt..!!... ich arbeite noch obwohl ich nicht mehr zuhause wohne...lebe momentan beim kumpel...aber will natrülich anfangen mir was eigenes aufzubauen...
meine frage ist einfach...
kann ich jetzt hartz 4 beantragen oder kann ich irgentwo anders gehälter beantragen...??
natrülich nur die.die mir auch zu stehen..
mfg Niclas..
ich
Verfasst: 31.01.2008 17:32
von babydoll123456
öööhhh ich weiß ich muss mal wieder mein senf dazu geben...
wie du arbeitest noch obwohl du nicht mehr zuhause wohnst!
Mein mann wohnt auch nicht mehr bei seinen eltern und arbeitet so wie millionen andere menschen
aber ich glaube das meinst du nicht oder

Verfasst: 31.01.2008 17:35
von D_C
Hallo Niclas,
so wie ich das sehe, kannst du wenig beantragen. Weil du unter 25 bist, hättest du dir die Erlaubnis der Arge einholen müssen um auszuziehen und die lassen nur gewichtige Gründe gelten.
Wenn du genug verdienst und nicht allzuviel dazu brauchst, kannst du eventuell Wohngeld beantragen, da ist das Alter egal.
Ich denke du solltest nach einem Wohngeldrechner suchen (hier im Forum ist auch irgendwo einer), da siehst du dann wie groß und wie teuer eine Wohnung sein darf, und auch ob und wie viel zu Anspruch auf Wohngeld hättest.
Gefunden
Wohngeldrechner
Der Alg2 Satz für eine alleinstehende Person sind 345 Euro, Kosten der Unterkunft sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Da spielt der Mietspiegel eine Rolle (wenn auch nicht immer eine Große), ich schätze mal für eine Person sind das etwa 400 Euro (aber wie gesagt, kommt auf den Wohnort an)
Bekommst du noch Kindergeld? Bist du noch in einer Ausbildung, oder arbeitest du schon "richtig"? Wenn du noch in einer Ausbildung bist, sind deine Eltern Unterhaltspflichtig.
Gruß
DC
Verfasst: 31.01.2008 17:46
von chillernm
ja das finde ich ja supaa das du mir so schnell antworten konntest ...also ich mache keine ausbildung ..arbeite imoment als zeitarbeiter ....verdiene da ungefähr die std 7 euro...
also würde hartz 4 für mich nicht in frage kommen....?? und wenn ich dann wohngeld beantragen würde ....würde ich dann auch möbel evtl gestellt bekommen oder zählt das nur für gehälter...??
kriege kein kindergeld ...aber so wie es aussieht fange ich am 1.08.2008 mit meiner ausblindung an...
ENDLICH...!!!
MFG Niclas
Verfasst: 31.01.2008 18:02
von D_C
Hi Niclas,
wieviel verdienst du im Monat netto? Jeden Monat das gleiche Gehalt, oder unterschiedlich?
Möbel bekommst du keine vom Wohnungsamt und von der Arge auch eher nicht. Du bekommst auch weder vom Wohnungsamt noch von der Arge Gehalt, Gehalt ist immer das Geld was du dir verdienst.
Wenn du eine Ausbildung machst, kannst du Ausbildungsbeihilfe beantragen (Gib am besten mal den Begriff in eine Suchmaschine ein) und während der Ausbildung hast du auch wieder Anpruch auf Kindergeld soviel ich weiß. Am besten rufst du mal bei der Familienkasse (die sind zuständig fürs Kindergeld) an, die Nummer findest du auf den Seiten der Arbeitsagentur.
Im Einzelnen:
Rechne aus, ob du Anspruch auf Wohngeld hättest, zumindest in der Theorie. Wenn ja, geh zum Wohnungsamt, stell einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein.Mit dem kannst du preiswertere Wohnung anmieten.
Wenn nein, geh zur Arge und stell einen ALG2 Antrag, mehr als nein sagen können die eh nicht.
Sobald du einen Ausbildungsvertrag in der Hand hast, stell den Antrag auf Ausbildungsbeihilfe.
Ruf bei der Kindergeldkasse an und frag nach, ob du wieder Anspruch hast wenn du in der Ausbildung bist, wenn ja, lass dir die Anträge zuschicken.
Gruß
DC
Verfasst: 31.01.2008 18:44
von Melinde
als Ergänzung füge ich mal noch was an, auch auf die Gefahr hin das es schon geschrieben wurde. (Kann vorkommen wenn ich noch während ich was schreibe sehe es gibt schon Antworten aber doppelt gemoppelt ist ja nicht schlimm, man möge es mir nicht übel nehmen, bin gerade im Nachtdienst)
Hallo Niclas
Vom Sozialamt wirst Du keine finanziellen Unterstützungen erhalten, das ist nur für nicht erwerbsfähige oder alte Menschen zuständig.
Bliebe nur ARGE. Aber da Du als unter 25jähriger aus dem Elternhaus ausgezogen bist ohne vorherige Genehmigung von ARGE sieht es auch da erstmal schlecht aus. Ausser Du warst schon vor dem 17.2.2006 ausgezogen denn das war der Stichtag für die Gesetzesänderung.
Dir bleibt aber die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt die Gründe für den Auszug im Nachhinein doch noch als genehmigungsfähig hinzubekommen. Es gibt da eine Kann-Regelung wenn die Gründe gravierend sind und ein Verbleib zuhause negative Auswirkungen auf Deine seelische Entwicklung oder so gehabt hätten.
Nimm also mal Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf, schildere Deine Situation und mach einen Beratungstermin.
Wenn Du in einer Ausbildung bist kannst Du evtl.
Bafög oder
BAB beantragen.
Wenn Du nicht gerade Ausbildung machst gibt es die Möglichkeit des Wohngeldes. Für Osnabrück gibt es dazu
hier nähere Infos, den
Mietspiegel Osnabrück gibt es hier. Einen
Familienpass gibt es auch noch, den bekommen auch alleinstehende.
Gruss