spielgewinne: anrechnung auf Hartz 4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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tölzermann
Beiträge: 3
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spielgewinne: anrechnung auf Hartz 4

Beitrag von tölzermann »

hallo zusammen...

folgender fall. ich riskiere ab und an gerne mal ein paar euros im internet und spiele da backgammon um geld. derzeit ist es so, dass ich so alle 6 bis 8 wochen mal ein wenig "schnappe". also es kommt eine überweisung von ca 230 euro alle 6 wochen. für dieses geld hocke ich dann aber auch oft stundenlang vorm pc. aber egal.

als ich vorhin mit meiner sachbearbeiterin gesprochen habe, eröffnete mir diese dass sie ab jetzt alle meine kontoauszüge sehen mag. insbesondere natürlich die eingänge..

sie meinte diese "spielgewinne" würden meine anspruch evlt mindern.

nun frage ich mich: kann das sein????

nehmen wir mal an jemand spielt im monat für 30 euro lotto. und gewinnt einmal 50 euro.. müsste man dann die 20 euro gewinn melden und würden die abgezogen?

mir kommt das ganze bisserl lächerlich vor, da es ja hier nicht um tausende von euros geht.

meine frage ist also. können diese mehr oder weniger unregelmässigen "einkünfte" (auch ich habe natürlich auch schon mal was verloren und damit auch wieder einzahlen müssen) mein hartz 4 "einkommen" schmälern?

für eine kompente und rasche antwort wäre ich sehr dankbar

freundliche grüsse

der tölzer
beim nächsten mal :-)
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Tölzermann
Mal ganz abgesehen von meiner Meinung
zum spielen um Geld folgende Info zu
einmaligen Einnahmen aus den Neuregelungen
zum Alg 2:
Einmalige Einnahmen

Nicht wenige Hilfebedürftige verdienen durch Nebenjobs Geld zur staatlichen Unterstützung hinzu. Das ist auch ausdrücklich gewünscht. Die Regelungen der neuen Grundsicherung fördern die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit: Empfänger von Arbeitslosengeld II, die eine Arbeit annehmen, haben unterm Strich mehr Geld als solche, die nicht arbeiten. Mitunter verdienen Arbeitslosengeld II-Empfänger aber nicht regelmäßig hinzu, sondern nehmen einen befristeten Job an. Sie verdienen dann in einem überschaubaren Zeitraum so viel, dass ihr zuständiges Job Center die Geldleistung vermindert oder gar einstellt. Denn wer genug Geld zum Lebensunterhalt verdient, braucht weniger staatliche Unterstützung. Das hat nicht nur zu großem Verwaltungsaufwand geführt. Der Betroffene, der kein Arbeitslosengeld II mehr erhielt, musste sich womöglich für ein paar Wochen um gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung kümmern.

Die Neuregelung ab 1. Oktober sieht vor, dass einmalige Einnahmen (wie z.B. eine einmalige Lohnzahlung aus einer befristeten Tätigkeit aber auch Steuerrückerstattungen oder Weihnachtsgeld) auf mehrere Monate aufgeteilt und nur die Teilsummen angerechnet werden. Damit bleibt der Leistungsanspruch und Versicherungsschutz erhalten und dem Hilfebedürftigen mehr Geld. Der Verwaltungsaufwand bleibt in einem vernünftigen Rahmen.


Dabei sind sicherlich keine Spielgewinne gemeint,
hilft Dir vielleicht trotzdem weiter.
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
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Gedwerter Vorteil!

Beitrag von Carola »

Es handelt sich lt. Steuerrecht um einen geldwerten Vorteil. Die Freibeträge aus diesen Spielgewinnen kannst Du nicht ausschöpfen da Du keine Steuern vom Einkommen zahlst solange Du ALGII - Leistungen erhälst. Es handelt sich ebenfalls nicht um ein Einkommen aus geringfügiger Erwerbstätigkeit.

So bitter es auch klingen mag, solche Reinerträge werden als einmaliger Geld - Zufluss von der Leistung abgezogen. Natürlich werden hierbei die Spielgebühren berücksichtigt.

Aber Vorsicht: Wer zuviel spielt, dem kann unwirtschaftliches Verhalten vorgeworfen werden und das kann unangenehme Folgen haben. Im Regelsatz ist verständlicher Weise kein Betrag für Glücks- oder Gewinnspiele enthalten.
tölzermann
Beiträge: 3
Registriert: 24.11.2005 12:05
Wohnort: bad tölz

Beitrag von tölzermann »

nehmen wir mal folgendes an:

ich gewinne nen ferrarie für 1 jahr. benzin, sprit , versicherung und auch reperaturen usw .. alles ist dabei..

der gewinn ist nicht übertragbar.

wäre dies nicht auch ein "geldwerter" vorteil???????

wenn sowas angerechnet wird. ja dann müsste ich dem arbeitsamt ja jeden monat noch geld bringen anstatt was zu bekommen.

ich müsste quasi mit diesen ferrarie zum betteln fahren um nicht zu verhungern.
beim nächsten mal :-)
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Ernst gemeint!?

Beitrag von Carola »

Deine Frage bzw. Feststellung kann nicht Dein ernst sein!!!

Lese doch einfach mal im Net nach was ein "Geldwerter Vorteil" ist!

Die Erklärung beantwortet auch Deine Frage zu dem Ferrarie.

Mal abgesehen davon kannst Du den Gewinn stets nach einem Jahr veräußern!!! Danach solltest Du dann Arbeit haben, denn sonst heißt es Abschied vom Ferrarie und den Erlös zum Lebensunterhalt verwenden :idea:
tölzermann
Beiträge: 3
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Beitrag von tölzermann »

wie bitte soll ich was veräußern was mir gar nicht gehört

wenn ich das teil nur für 1 jahr gewinne.. also nur für die benutzung.. kann ich ihn kaum verkaufen oder..

anderes beispiel. man gewinnt bei nen preisauschreiben ne reise im werte von 10000 euro.. die aber auch nicht auszahlbar ist.. also man müsste sie selber antreten..

und bitte nicht wieder sagen.. diese frage beantwortet sich von selbst
:-)
beim nächsten mal :-)
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