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15tes Lebensjahr

Verfasst: 31.01.2008 12:14
von aw
Hallo,

meine Tochter ist seit kurzem 15 Jahre alt geworden.
Gibt's da nicht ein bischen mehr Geld von der ArGe ?

wer kann mir weiterhelfen.
Danke im Voraus.

LG
aw

Verfasst: 31.01.2008 12:56
von nonsens
jupp 80% der RL

macht 278 Euro .......

Re: 15tes Lebensjahr

Verfasst: 31.01.2008 16:59
von Confused
aw hat geschrieben:Hallo,

meine Tochter ist seit kurzem 15 Jahre alt geworden.
Gibt's da nicht ein bischen mehr Geld von der ArGe ?

wer kann mir weiterhelfen.
Danke im Voraus.

LG
aw
schau doch mal in deinen aktuellen bescheid, wenn der über den Geburtstag hinausgeht sollte der monat des Geburtstags aufgesplittet sein in u15 und ü15 so wars zumindest bei uns :) wenn nicht solltest du deinen SB mal draufhinweisen :)

lg

C.

Verfasst: 31.01.2008 18:21
von maria1106
Das gilt doch ab 14 Jahren ....also ab dem 14. Lebensjahr !
LG
Silvia

Verfasst: 02.02.2008 08:53
von aw
Hallo,

euch allen vielen Dank für die schnelle Info.

LG
aw

Verfasst: 02.02.2008 11:28
von nonsens
maria1106 hat geschrieben:Das gilt doch ab 14 Jahren ....also ab dem 14. Lebensjahr !
LG
Silvia
also in den Bescheiden steht ausdrücklich, das es erst ab dem 15. Lebensjahr mehr gibt.

Verfasst: 02.02.2008 19:41
von maria1106
Ja und das 15 Lebensjahr beginnt einen Tag nach dem 14. Geburtstag oder nicht ? Oder bringe ich da nun was durcheinander ? :shock:

LG
Silvia

Verfasst: 02.02.2008 19:46
von Melinde
es heisst ...die das 15. Lebensjahr vollendet haben.....
15. Lebensjahr hat man am Tage seines 15. Geburtstags vollendet.
80% der RL gibt es also ab dem 15. Geburtstag. :)
Gruss

Verfasst: 03.02.2008 18:52
von maria1106
Also bei mir steht das anders :

Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (LJ ) 60% der RL

Kinder ab Beginn des 15. LJ bis zur Vollendung des 25. LJ 80% der RL
so steht das da ....

Das 14. Lebensjahr ist vollendet wenn das Kind den 14 Geburtstag hat. Denn dann hat das Kind ja schon 14 Jahre seines Lebens vollendet oder nicht ? Ein Baby hat ist ja mit der Geburt nicht 1 Jahr alt sondern muss erst ein Jahr leben um 1 Jahr alt zu werden ! Denkt doch mal nach !!!!!

Ich werde da mal bei der ARGE anrufen und das klären denn sonst muss ich ja zurück zahlen weil meine Tochter ist 14 geworden und bekommt mehr !
LG
Silvia

Verfasst: 03.02.2008 20:11
von DjTermi
Da möchte ich gerne auch was zu sagen :D

Deinen 1. Geburtstag feierst du mit der Geburt. Schlußendlich ist es das erste mal, dass du die Welt wahrnimmst. Der Geburtstag läutet also das neue Lebensjahr ein. Deswegen heißt es auch: Nach Vollendung des Lebensjahres. 15 jahre ist man alt geworden, wenn man den 16. geburtstag feiert,,..

Verfasst: 03.02.2008 20:55
von maria1106
Also wie alt ist dann meine Tochter 14 oder 15 :shock: :D

Du bist doch vom Fach was stimmt denn dann nun ?

Vielleicht versteht das meine SB auch nicht und deshalb bekommt meine Tochter ab ihrem 14 Geburtstag jetzt mehr ?

LG
Silvia


1 gelebtes Jahr = 1 vollendetes Lebensjahr also 1 Jahr nach der Geburt !!!!!

14. Geburtstag = vollendetes 14 Lebensjahr jeder Tag danach = das 15 Lebensjahr

Verfasst: 03.02.2008 21:24
von DjTermi
Nach Vollendung des 1. Lebensjahres wird der 1. Geburtstag gefeiert (obwohl die Bezeichnung nicht ganz korrekt ist, da der 1. Geburtstag der Tag der Geburt ist). Nach Vollendung des 15. Lebensjahres feiert man seinen 15. Geburtstag.
Heisst also: Das 15. Lebensjahr ist am Tag des 15. Geburtstags vollendet

So habe ich das mal gelernt, und bin mir sicher was es so auch Richtig ist.

Hier ein Beispiel aus einem juristischen Text,
- Straßenverkehrszulassungsordnung - dort heißt es

in § 7 : (1) Niemand darf führen

3. Kraftfahrzeuge der Klasse.....3 vor Vollendung des 18. Lebensjahrs.

Auf gut Deutsch heißt das, dass ein Führerscheinbesitzer der Klasse 3 frühestens an seinem 18. Geburtstag ein Auto fahren darf.


Ich hoffe das Hilft Dir ?

Verfasst: 04.02.2008 09:54
von maria1106
Also stimmt das was inmeinem Bescheid steht ?!
Ab dem 15 Lebensjahr denn da steht nicht vollendetem 15 .Lebensjahr !

LG
Silvia