15tes Lebensjahr
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
15tes Lebensjahr
Hallo,
meine Tochter ist seit kurzem 15 Jahre alt geworden.
Gibt's da nicht ein bischen mehr Geld von der ArGe ?
wer kann mir weiterhelfen.
Danke im Voraus.
LG
aw
meine Tochter ist seit kurzem 15 Jahre alt geworden.
Gibt's da nicht ein bischen mehr Geld von der ArGe ?
wer kann mir weiterhelfen.
Danke im Voraus.
LG
aw
Re: 15tes Lebensjahr
schau doch mal in deinen aktuellen bescheid, wenn der über den Geburtstag hinausgeht sollte der monat des Geburtstags aufgesplittet sein in u15 und ü15 so wars zumindest bei uns wenn nicht solltest du deinen SB mal draufhinweisenaw hat geschrieben:Hallo,
meine Tochter ist seit kurzem 15 Jahre alt geworden.
Gibt's da nicht ein bischen mehr Geld von der ArGe ?
wer kann mir weiterhelfen.
Danke im Voraus.
LG
aw
lg
C.
also in den Bescheiden steht ausdrücklich, das es erst ab dem 15. Lebensjahr mehr gibt.maria1106 hat geschrieben:Das gilt doch ab 14 Jahren ....also ab dem 14. Lebensjahr !
LG
Silvia
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
es heisst ...die das 15. Lebensjahr vollendet haben.....
15. Lebensjahr hat man am Tage seines 15. Geburtstags vollendet.
80% der RL gibt es also ab dem 15. Geburtstag.
Gruss
15. Lebensjahr hat man am Tage seines 15. Geburtstags vollendet.
80% der RL gibt es also ab dem 15. Geburtstag.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Also bei mir steht das anders :
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (LJ ) 60% der RL
Kinder ab Beginn des 15. LJ bis zur Vollendung des 25. LJ 80% der RL
so steht das da ....
Das 14. Lebensjahr ist vollendet wenn das Kind den 14 Geburtstag hat. Denn dann hat das Kind ja schon 14 Jahre seines Lebens vollendet oder nicht ? Ein Baby hat ist ja mit der Geburt nicht 1 Jahr alt sondern muss erst ein Jahr leben um 1 Jahr alt zu werden ! Denkt doch mal nach !!!!!
Ich werde da mal bei der ARGE anrufen und das klären denn sonst muss ich ja zurück zahlen weil meine Tochter ist 14 geworden und bekommt mehr !
LG
Silvia
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (LJ ) 60% der RL
Kinder ab Beginn des 15. LJ bis zur Vollendung des 25. LJ 80% der RL
so steht das da ....
Das 14. Lebensjahr ist vollendet wenn das Kind den 14 Geburtstag hat. Denn dann hat das Kind ja schon 14 Jahre seines Lebens vollendet oder nicht ? Ein Baby hat ist ja mit der Geburt nicht 1 Jahr alt sondern muss erst ein Jahr leben um 1 Jahr alt zu werden ! Denkt doch mal nach !!!!!
Ich werde da mal bei der ARGE anrufen und das klären denn sonst muss ich ja zurück zahlen weil meine Tochter ist 14 geworden und bekommt mehr !
LG
Silvia
Da möchte ich gerne auch was zu sagen
Deinen 1. Geburtstag feierst du mit der Geburt. Schlußendlich ist es das erste mal, dass du die Welt wahrnimmst. Der Geburtstag läutet also das neue Lebensjahr ein. Deswegen heißt es auch: Nach Vollendung des Lebensjahres. 15 jahre ist man alt geworden, wenn man den 16. geburtstag feiert,,..
Deinen 1. Geburtstag feierst du mit der Geburt. Schlußendlich ist es das erste mal, dass du die Welt wahrnimmst. Der Geburtstag läutet also das neue Lebensjahr ein. Deswegen heißt es auch: Nach Vollendung des Lebensjahres. 15 jahre ist man alt geworden, wenn man den 16. geburtstag feiert,,..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Also wie alt ist dann meine Tochter 14 oder 15
Du bist doch vom Fach was stimmt denn dann nun ?
Vielleicht versteht das meine SB auch nicht und deshalb bekommt meine Tochter ab ihrem 14 Geburtstag jetzt mehr ?
LG
Silvia
1 gelebtes Jahr = 1 vollendetes Lebensjahr also 1 Jahr nach der Geburt !!!!!
14. Geburtstag = vollendetes 14 Lebensjahr jeder Tag danach = das 15 Lebensjahr
Du bist doch vom Fach was stimmt denn dann nun ?
Vielleicht versteht das meine SB auch nicht und deshalb bekommt meine Tochter ab ihrem 14 Geburtstag jetzt mehr ?
LG
Silvia
1 gelebtes Jahr = 1 vollendetes Lebensjahr also 1 Jahr nach der Geburt !!!!!
14. Geburtstag = vollendetes 14 Lebensjahr jeder Tag danach = das 15 Lebensjahr
Nach Vollendung des 1. Lebensjahres wird der 1. Geburtstag gefeiert (obwohl die Bezeichnung nicht ganz korrekt ist, da der 1. Geburtstag der Tag der Geburt ist). Nach Vollendung des 15. Lebensjahres feiert man seinen 15. Geburtstag.
Heisst also: Das 15. Lebensjahr ist am Tag des 15. Geburtstags vollendet
So habe ich das mal gelernt, und bin mir sicher was es so auch Richtig ist.
Hier ein Beispiel aus einem juristischen Text,
- Straßenverkehrszulassungsordnung - dort heißt es
in § 7 : (1) Niemand darf führen
3. Kraftfahrzeuge der Klasse.....3 vor Vollendung des 18. Lebensjahrs.
Auf gut Deutsch heißt das, dass ein Führerscheinbesitzer der Klasse 3 frühestens an seinem 18. Geburtstag ein Auto fahren darf.
Ich hoffe das Hilft Dir ?
Heisst also: Das 15. Lebensjahr ist am Tag des 15. Geburtstags vollendet
So habe ich das mal gelernt, und bin mir sicher was es so auch Richtig ist.
Hier ein Beispiel aus einem juristischen Text,
- Straßenverkehrszulassungsordnung - dort heißt es
in § 7 : (1) Niemand darf führen
3. Kraftfahrzeuge der Klasse.....3 vor Vollendung des 18. Lebensjahrs.
Auf gut Deutsch heißt das, dass ein Führerscheinbesitzer der Klasse 3 frühestens an seinem 18. Geburtstag ein Auto fahren darf.
Ich hoffe das Hilft Dir ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.