15tes Lebensjahr

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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aw
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15tes Lebensjahr

Beitrag von aw »

Hallo,

meine Tochter ist seit kurzem 15 Jahre alt geworden.
Gibt's da nicht ein bischen mehr Geld von der ArGe ?

wer kann mir weiterhelfen.
Danke im Voraus.

LG
aw
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

jupp 80% der RL

macht 278 Euro .......
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Confused
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Re: 15tes Lebensjahr

Beitrag von Confused »

aw hat geschrieben:Hallo,

meine Tochter ist seit kurzem 15 Jahre alt geworden.
Gibt's da nicht ein bischen mehr Geld von der ArGe ?

wer kann mir weiterhelfen.
Danke im Voraus.

LG
aw
schau doch mal in deinen aktuellen bescheid, wenn der über den Geburtstag hinausgeht sollte der monat des Geburtstags aufgesplittet sein in u15 und ü15 so wars zumindest bei uns :) wenn nicht solltest du deinen SB mal draufhinweisen :)

lg

C.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Das gilt doch ab 14 Jahren ....also ab dem 14. Lebensjahr !
LG
Silvia
aw
Beiträge: 7
Registriert: 18.03.2006 13:22
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Beitrag von aw »

Hallo,

euch allen vielen Dank für die schnelle Info.

LG
aw
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nonsens
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Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

maria1106 hat geschrieben:Das gilt doch ab 14 Jahren ....also ab dem 14. Lebensjahr !
LG
Silvia
also in den Bescheiden steht ausdrücklich, das es erst ab dem 15. Lebensjahr mehr gibt.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Ja und das 15 Lebensjahr beginnt einen Tag nach dem 14. Geburtstag oder nicht ? Oder bringe ich da nun was durcheinander ? :shock:

LG
Silvia
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

es heisst ...die das 15. Lebensjahr vollendet haben.....
15. Lebensjahr hat man am Tage seines 15. Geburtstags vollendet.
80% der RL gibt es also ab dem 15. Geburtstag. :)
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Also bei mir steht das anders :

Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (LJ ) 60% der RL

Kinder ab Beginn des 15. LJ bis zur Vollendung des 25. LJ 80% der RL
so steht das da ....

Das 14. Lebensjahr ist vollendet wenn das Kind den 14 Geburtstag hat. Denn dann hat das Kind ja schon 14 Jahre seines Lebens vollendet oder nicht ? Ein Baby hat ist ja mit der Geburt nicht 1 Jahr alt sondern muss erst ein Jahr leben um 1 Jahr alt zu werden ! Denkt doch mal nach !!!!!

Ich werde da mal bei der ARGE anrufen und das klären denn sonst muss ich ja zurück zahlen weil meine Tochter ist 14 geworden und bekommt mehr !
LG
Silvia
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Da möchte ich gerne auch was zu sagen :D

Deinen 1. Geburtstag feierst du mit der Geburt. Schlußendlich ist es das erste mal, dass du die Welt wahrnimmst. Der Geburtstag läutet also das neue Lebensjahr ein. Deswegen heißt es auch: Nach Vollendung des Lebensjahres. 15 jahre ist man alt geworden, wenn man den 16. geburtstag feiert,,..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Also wie alt ist dann meine Tochter 14 oder 15 :shock: :D

Du bist doch vom Fach was stimmt denn dann nun ?

Vielleicht versteht das meine SB auch nicht und deshalb bekommt meine Tochter ab ihrem 14 Geburtstag jetzt mehr ?

LG
Silvia


1 gelebtes Jahr = 1 vollendetes Lebensjahr also 1 Jahr nach der Geburt !!!!!

14. Geburtstag = vollendetes 14 Lebensjahr jeder Tag danach = das 15 Lebensjahr
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Nach Vollendung des 1. Lebensjahres wird der 1. Geburtstag gefeiert (obwohl die Bezeichnung nicht ganz korrekt ist, da der 1. Geburtstag der Tag der Geburt ist). Nach Vollendung des 15. Lebensjahres feiert man seinen 15. Geburtstag.
Heisst also: Das 15. Lebensjahr ist am Tag des 15. Geburtstags vollendet

So habe ich das mal gelernt, und bin mir sicher was es so auch Richtig ist.

Hier ein Beispiel aus einem juristischen Text,
- Straßenverkehrszulassungsordnung - dort heißt es

in § 7 : (1) Niemand darf führen

3. Kraftfahrzeuge der Klasse.....3 vor Vollendung des 18. Lebensjahrs.

Auf gut Deutsch heißt das, dass ein Führerscheinbesitzer der Klasse 3 frühestens an seinem 18. Geburtstag ein Auto fahren darf.


Ich hoffe das Hilft Dir ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Also stimmt das was inmeinem Bescheid steht ?!
Ab dem 15 Lebensjahr denn da steht nicht vollendetem 15 .Lebensjahr !

LG
Silvia
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