Anrechnung ALG1 & Selbständigkeit

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Abendstern
Beiträge: 1
Registriert: 30.01.2008 12:01
Wohnort: Lörrach

Anrechnung ALG1 & Selbständigkeit

Beitrag von Abendstern »

Hallo ihr lieben,

derzeit bin ich noch alleinerziehend mit meinem Sohn jedoch ziehe ich am 15.02.2008 mit meinem zukünftigen Mann zusammen der ALG1 bezieht. Wird das ganze ALG1 als Einkommen angerechnet abzgl. Kindesunterhalt wo er leistet?

Ab 01.03.2008 hat er dann seine selbständigkeit angemeldet.Ich bin schwanger. Kann mir jemand grob sagen wie das dann alles läuft? Unternehmerlohn wird vorerst sehr gering sein.

Für Antworten bin ich sehr dankbar.

Grüße Abendstern. :wink:
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