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AlG 2 Bescheid faslch????

Verfasst: 29.01.2008 12:33
von mello_g
Hallo,
ich habe am Samstag meinen ALG 2 Bescheid im Briefkasten gehabt den ich sehr merkwürdig finde.... kann mir einer sagen ob das richtig berechnet und angerechnet wurde?!

Alleinerziehend: 347,-
Kind (2J.): 208,-
Mehrbedarf (alleinerz): 125,-

Einkommen: 154,- Kindergeld
125,- Unterhalt

Macht nach "meiner" rechnung 401,- laut Bescheid "472,-"
laut Bescheid hat mein Sohn 71,- zuviel einkommen diese 71,- werden nochmals beim Landkreis an die Unterkunftskosten mit angerrechnet. Ist das so richtig???? Habe mal in Soltau gewohnt da hatte ich sowas nicht.... Ist es in jedem Landkreis anders???? Oder stimmt der Bescheid nicht???

Verfasst: 29.01.2008 13:40
von Henry01
Die Rechnung ist schon korrekt. Einkünfte sind immer erstmal individuell zu sehen, da der Bund die Regelsätze und Mehrbedarfe bezahlt und die Kommune die Kosten der Unterkunft.

Dein Kind hat einen Regelsatz von 208 Euro und Einkommen von insgesamt 279 Euro. Es übersteigt also seinen Regelbedarf um 71 Euro. Und diese 71 Euro müssen von den KdU als Einkommen abgesetzt werden, weil sonst der kommunale Träger zuviel für die Miete und der Bund zuwenig für den Regelsatz (deinen Regelsatz) bezahlt.

Henry