Überzahlung
Verfasst: 28.01.2008 12:26
Hallo zusammen!
Mein LG bezieht 266 Euro von der Arge. Da drin ist ein befristeter Zuschlag von 160 Euro enthalten.
Aufgrund dessen das ich 126 Euro mehr verdient habe,
ist die Arge nun der Meinung, das ich 266 zurück zahlen soll.
Auf Anfrage nach einem Termin, weil ich nicht einfach was unterschreiben will (Anhörungsbogen), zumahl ich nicht genau weiß, warum sie 266 und nicht 126 Euro wollen, bekam ich zur Antwort:
Sie müssen den Anhörungsbogen ausfüllen, der nächste Termin ist erst in 4 Wochen frei und da ist die Frist für den Anhörungsbogen rum.
Ist das rechtens?
Und was kann ich machen?
Möglicherweise ist es ja auch noch relevant, das mein LG normal einen Leistungsanspruch von 427 Euro hat, ihm allerdings 161 Euro wegen einer Überzahlung aus meinem Urlaubs- und Weihnachtsgeld abziehen.
Gruß Diana
Mein LG bezieht 266 Euro von der Arge. Da drin ist ein befristeter Zuschlag von 160 Euro enthalten.
Aufgrund dessen das ich 126 Euro mehr verdient habe,
ist die Arge nun der Meinung, das ich 266 zurück zahlen soll.
Auf Anfrage nach einem Termin, weil ich nicht einfach was unterschreiben will (Anhörungsbogen), zumahl ich nicht genau weiß, warum sie 266 und nicht 126 Euro wollen, bekam ich zur Antwort:
Sie müssen den Anhörungsbogen ausfüllen, der nächste Termin ist erst in 4 Wochen frei und da ist die Frist für den Anhörungsbogen rum.
Ist das rechtens?
Und was kann ich machen?
Möglicherweise ist es ja auch noch relevant, das mein LG normal einen Leistungsanspruch von 427 Euro hat, ihm allerdings 161 Euro wegen einer Überzahlung aus meinem Urlaubs- und Weihnachtsgeld abziehen.
Gruß Diana