Falsch berechnet, Arge fordert Geld zurück

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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SAGE
Beiträge: 9
Registriert: 21.01.2008 20:16
Wohnort: LK SÖMMERDA

Falsch berechnet, Arge fordert Geld zurück

Beitrag von SAGE »

Was für Aussichten habe ich beim Sozialgericht die Klage zu gewinnen.
Argemitarbeiterin hat uns falsch berechnet obwohl alle Unterlagen vorgelegen haben. Was kann mir schlimmsten falls passieren? Wie sieht es aus mit Ratenzahlung? Will vermeiden das mir die Arge das Konto dicht macht. Wer kann mir Ratschläge geben.Wäre für jede Antwort dankbar.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

wenn Du alle Unterlagen fristgerecht und ordnungsgemäß abgegeben und angegeben hast, hast Du auf jeden Fall eine reelle Chance beim SG!!!
Mein Ratschlag, erst mal Widerspruch mit eben dieser Begründung. Was folgen wird ist die Ablehnung des Widerspruchs. Dann als nächstes zum Anwalt!
Was schlimmsten Falls passieren kann, im Falle einer Klageabweisung wirst Du das Geld tatsächlich zurückzahlen müssen. Dann kannst Du bei der Arge einen Antrag stellen, daß Dir das Geld gestundet werden kann.
Gruß buxi
karlm
Beiträge: 76
Registriert: 15.06.2007 08:21
Wohnort: sachsen

Beitrag von karlm »

Ich habe gerade heute im Radio von einem Gerichtsurteil gehört, welches sich auf Dein Problem bezog, Urteil lautete - Nichtzurückzahlen, dem Amt obliegt die richtige Berechnung des Alg II. Also auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Frist für Widerspruch beachten - meistens 4 Wochen nach Zugang des Schreibens vom Amt. Kannst ja mal googeln ob du was findest zum Urteil. Ich werde dies auch tun.
EIN MENSCH KANN VERNICHTET ABER NICHT BESIEGT WERDEN.
(E.Hemmingway)

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Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

Hallo Sage...
bei mir war genau dasselbe Problem vor einiger Zeit. Genau so!
Ich hab Widerspruch eingelegt und das Ganze einem Anwalt übergeben. Man selber hat ja gar nicht das Wissen, um was durchzuboxen, zumal Du hier im Recht bist ( vorausgesetzt, alles wurde fristgemäß eingereicht). D. Anwalt regelt den ganzen Schriftverkehr und achtet auch auf die Frist. Und Du wirst sehen, was das bewirkt! Ich musste nicht einen Cent nachbezahlen. Vor Jahren hab ich alles über mich ergehen lassen, hab in Raten abbezahlt, und warum? Aus Unwissen! Diese Zeiten sind vorbei. Viel Glück Dir! Gruss Ladyguenes.
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