Riesterrente & Bausparen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
XelaaleX
Beiträge: 18
Registriert: 23.01.2008 17:47

Riesterrente & Bausparen

Beitrag von XelaaleX »

Guten Morgen allerseits,

ich habe heute erneut einige Fragen zum Thema Bausparen und eine Frage zur Riesterrente.

Thema Riesterrente:

1. Gibt es beim Abschluss einer Riesterrente überhaupt eine Höchstgrenze entsprechend §12 SGB II oder ist die Riesterrente unabhängig von der angesparten Summe unantastbar?

---------------------------------

Thema Bausparen:

Zuerst kurze Schilderung des Sachverhaltes:

Person A hat einen Bausparvertrag. Die Summe des Vertrages, übersteigt noch nicht die Vermögensgrenzen bzw. Höchstgrenzen.

Person A möchte den Bausparvertrag nun Auflösen, Umschreiben oder Abtreten. Egal für welche Variante sich Person A auch entscheidet, eine erhöhte Bedürftigkeit wäre dadurch nicht gegeben.

Nun die Fragen:

1. Darf Person A den Bausparvertrag einfach kündigen und das auf das Konto überwiesene Geld nach freiem Willen verwenden ggf. an andere Personen überweisen?

2. Muss Person A dem Hartz IV Amt mitteilen, dass das Geld auf dem Konto eingegangen ist? (das Vermögen hat sich ja nicht erhöht, es wurde eigentlich ja nur umgelagert)

2. Darf Person A den Bausparvertrag auf eine Person, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört umschreiben und ergeben sich daraus ggf. Konsequenzen?

3. Falls ein Umschreiben nicht möglich ist, darf der Vertrag dann ggf. an eine Person die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört, abgetreten werden? Werden für die Abtretung Nachweise verlang? (Man kann ja Schulden bei Verwandten haben und nicht jeder Vertrag bedarf der Schriftform - es kann ja eine mündliche Absprache sein).

4. Falls keine der zuvor genannten Möglichkeiten legitim ist, welche Möglichkeiten hat Person A dann noch in Bezug auf den Bausparvertrag?


Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir meine Fragen beantworten könnt (bitte wenn möglich mit Angabe der Rechtsquelle).

Xel
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Riester-Rente? Da kannst Du das Geld gleich unter dem Kopfkissen lassen. :roll:

Hierzu NachDenkSeiten lesen: z.B Langsam fliegt der Riester-Renten-Schwindel auf

Zu den trickreichen Ideen mit dem Bausparvertrag meine folgenden Gedanken...

Verkaufen und dann Erlös verjubeln?
Könnte im Ernstfall (Beantragung eines Darlehens bei der ARGE für Stromnachzahlung oder Beantragung einer EA bei Gericht mangels Masse) riskannt werden. Kann Mensch nicht vorhersehen.

Verkauf melden oder nicht?
Einer Umschichtung des geschützten Vermögens sollte kaum etwas entgegenstehen. Ändert ja nichts. Aber, kann Mensch auch nicht vorhersehen.

Abtretung ohne Schriftform.... schwierig. Im Streitfall richt das für mich nach üblem Ärger.

Ich würde meinen Versicherungsmenschen fragen, ob ich die Versicherung nicht ab Erreichen der Vermögensfreigrenze beitragsfrei stellen kann, bis sich meine Situation ändert.

Bei den vielen Klagen gegen die zu niedrige Höhe des Regelsatzes, müßte ich mir wohl auch Fragen stellen lassen, wie ich denn die Beiträge zu meinem Bausparvertrag finanziere?

Sorry, aber Deine Fragen werfen noch mehr Fragen auf, die eher ein Fachanwalt für Sozialrecht beantworten kann. 8)
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
XelaaleX
Beiträge: 18
Registriert: 23.01.2008 17:47

Beitrag von XelaaleX »

Danke für Deine Antwort Ralf.

Naja melden muss ich die Übertragung definitiv, da ich dazu verpflichtet bin und jedwede Änderung in den Vermögensverhältnissen mitteilen muss.

Die eigentliche Frage ist allerdings doch nur, ob ich mit meinem Schonvermögen (also das Vermögen innerhalb der Grenzen) nicht machen darf was ich will, so lange sich dadurch nicht meine Bedürftigkeit erhöht bzw. ich verarme.

Eine Darlehensbeantrung bei der ARGE wird durch mich definitiv nicht erfolgen.
Und was genau meinst Du mit "EA mangels Masse"?

Wozu gibt es ansonsten das Schonvermögen? Auf das Schonvermögen hat doch die Arge keinen Zugriff.

Und den Bausparvertrag werden wir uns zukünftig einfach nicht mehr leisten können, daher die Überschreibung auf jemanden, der dann auch von seinem Geld weiterhin einzahlt.

Nur bei Auflösung würden wir natürlich erhebliche Verluste hinnehmen müssen. Darum wollen wir ja überschreiben.

Und ob dies Fragen aufwerfen sollte sei mal dahingestellt. Die Frage ist doch, ob es rechtlich zulässig ist, mit dem Schonvermögen (und somit dem Bausparvertrag) machen zu können was man möchte.

Genauer gesagt:

Gibt es im SGB II einen § der mir verbietet mit meinem Schonvermögen zu machen was ich möchte? Und selbst wenn ich es verschenke?

Wie gesagt die Bedürftigkeit erhöht sich dadurch nicht.

Abgesehen davon ist diese Vermögensverringerung ja auch nur einmalig möglich, da man ja danach kein Vermögen mehr ansammeln kann im laufenden Bezug sondern das ja dann als Einkommen gewertet wird.

Xel
Antworten