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Freund mit in Bedarfsgemeinschaft

Verfasst: 24.01.2008 19:10
von dit_prinzesschen
Da wir ein geminsames Kind haben,haben wir nun entschlossen,das wir auch zusammen ziehen können...mein freund würde dann zu mir und meinen kindern ziehen....

meine frage...reicht die veränderungsmitteilung auf dem Jobcenter aus???
Er war vorher selbstständig,und hat jetzt seine gewerbe aufgeben müssen...

Lg
Sindy

Verfasst: 25.01.2008 10:04
von Melinde
Hallo dit_prinzesschen
Veränderungsmeldung und die erforderlichen Nachweise zum Einkommen reichen.
Als Bedarfsgemeinschaft werdet ihr aufgrund des gemeinsamen Kindes sowieso angesehen.
Gruss