Da wir ein geminsames Kind haben,haben wir nun entschlossen,das wir auch zusammen ziehen können...mein freund würde dann zu mir und meinen kindern ziehen....
meine frage...reicht die veränderungsmitteilung auf dem Jobcenter aus???
Er war vorher selbstständig,und hat jetzt seine gewerbe aufgeben müssen...
Lg
Sindy
Freund mit in Bedarfsgemeinschaft
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- Registriert: 09.11.2006 13:05
Hallo dit_prinzesschen
Veränderungsmeldung und die erforderlichen Nachweise zum Einkommen reichen.
Als Bedarfsgemeinschaft werdet ihr aufgrund des gemeinsamen Kindes sowieso angesehen.
Gruss
Veränderungsmeldung und die erforderlichen Nachweise zum Einkommen reichen.
Als Bedarfsgemeinschaft werdet ihr aufgrund des gemeinsamen Kindes sowieso angesehen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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